Förderdatenbank NRW
Weitergehende Informationen zu den Förderausschreibungen in NRW finden Sie unter: https://www.in.nrw/massnahmen
Was wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Sie erhalten u.a. Förderung für
- Fuß- und Radverkehrsanlagen,
- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze,
- Nahmobilitätskonzepte sowie
investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln.
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV)
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen oder
- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW
Wie (viel) wird gefördert?
Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze überschreiten. Diese liegt grundsätzlich bei 20.000 €, bei Fahrradabstellanlagen, Vorhaben zur Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepten und sonstigen Maßnahmen bei 5.000 €.
Welche Fristen gibt es?
Die Anmeldung zur Aufnahme in das Jahresprogramm ist bis zum 31.5. des dem geplanten Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres möglich.
Laufzeit
Gültigkeit des Runderlass bis 31.12.2028
Weiterführende Informationen / Links
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/nahmobilitaet.html
Was wird gefördert?
Start-up Transfer.NRW in NRW unterstützt gründungswillige Absolventinnen und Absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung.
Durch die Förderung sollen Ideen für innovative Produkte und Dienstleistungen zu unternehmerischer Reife weiterentwickelt und Ausgründungen aus Bildungs- und Forschungseinrichtungen mobilisiert werden.
Zentrale Kriterien zur Bewertung des Projektanträge sind
- das innovative und wirtschaftliche Potenzial des Vorhabens
- der Beitrag des Vorhabens zu einem oder mehreren Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen, wie Vernetzte Mobilität und Logistik.
- der Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Wie (viel) wird gefördert?
Gesamt stehen 24,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Projektgesamtausgaben ist von den Begünstigten zu tragen. Beantragt werden können pro Vorhaben Fördermittel in Höhe von maximal 270.000,00 Euro über eine Laufzeit von längstens 24 Monaten.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsrunde 5 bis 31.01.2025
Einreichungsrunde 6 bis 31.07.2025
Einreichungsrunde 7 bis 31.01.2026
Einreichungsrunde 8 bis 31.07.2026
Laufzeit
Start-up Transfer.NRW-Projekte enden spätestens zum 31.12.2028
Projektlaufzeiten dauern maximal 24 Monate.
Weiterführende Informationen / Links
https://www.efre.nrw.de/einfach-machen/foerderung-finden/start-transfernrw
Was wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie bei sonstigen Maßnahmen zur Behebung von Strukturproblemen.
Dazu zählen unter anderem Vorhaben zur
- Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz,
- Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in Binnenhäfen,
- Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastruktur
Wer fördert?
Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE)
Wer wird gefördert?
- Gemeinden,
- Gemeindeverbände,
- juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen.
Wie (viel) wird gefördert?
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 60%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
für den Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Forschungsinfrastruktur wirtschaftlich genutzt wird, und bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Forschungsinfrastruktur nichtwirtschaftlich genutzt wird und die Investition der Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie dient.
Welche Fristen gibt es?
laufend
Laufzeit
Gültigkeit des Runderlass bis 30. Juni 2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/wirtschaftsfoerderung-infrastruktur-tourismus-nrw.html
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Ausstattung und Modernisierung von spezialisierten Inkubatoren, Werkstätten, Pilotfabriken und Maker Spaces in bestehenden Gründungs- und Technologiezentren.
Zur Ausstattung gehören unter anderem Laboreinrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Großtestanlagen, Testvorrichtungen, Versuchs- und Erprobungsanlagen, technische Geräte, Pilot- und Demonstrationsanlagen, IT-Ressourcen.
Unter anderem zielt die Förderung auf die Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den folgenden Branchen:
- Digitale Technologien und technologieintensive Innovationen,
- Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien,
- Biotechnologien.
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände
Kommunale Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Entwicklungsgesellschaften, sofern die an ihnen beteiligten Gemeinden und Gemeindeverbände beherrschenden Einfluss haben Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Stiftungen die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen oder nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sonstige juristische Personen, die gemäß ihrer Satzung nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, die Trägerin oder Träger eines Gründungs- und Technologiezentrums in der Gebietskulisse des Just Transition Funds sind.
Wie (viel) wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent der anerkannten, zuwendungsfähigen Ausgaben.
Welche Fristen gibt es?
laufend
Laufzeit
Fördervorhaben müssen spätestens bis zum 30. Juni 2027 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.
Weiterführende Informationen / Links
https://www.efre.nrw.de/einfach-machen/foerderung-finden/gruendungs-und-technologiezentren
Was wird gefördert?
Der Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW“ fördert klimafreundliche, innovative Mobilitäts- und Logistikansätze für Schienen-, Straßen-, Wasser- oder Flugverkehr mit den folgenden Themenschwerpunkten:
- Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen
- Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität
- Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen
- Neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.
Wie (viel) wird gefördert?
Abhängig von der Unternehmensgröße und der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80% für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z. B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90%.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 28. Januar 2025, 23:59 Uhr
Laufzeit
Programmlaufzeit 2021-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.in.nrw/massnahmen/neue-wege
Was wird gefördert?
Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Als Innovationen im förderfähigen Sinn gelten:
- Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
- Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen. Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen.
Förderfähige Kosten sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
KMU, große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Wie (viel) wird gefördert?
- Für kleine Unternehmen: 60% bis höchstens 80% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen, höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
- Für mittlere Unternehmen: 50% bis höchstens 70% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen, höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
- Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich): höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist 3. Einreichungsrunde: 10. Februar 2025, 23:59 Uhr
Laufzeit
Programmlaufzeit 2021-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.in.nrw/massnahmen/next
Was wird gefördert?
Mit dem Aufruf „Regio.NRW – Transformation“ sollen Vorhaben gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.
Der Aufruf erlaubt eine große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug. Inhalte von Förderprojekten können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in KMU oder Start-ups, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein.
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
Kommunale Einrichtungen wie kommunale und regionale Wirtschaftsförderungen und Entwicklungsorganisationen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Stiftungen, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen. Verbundvorhaben werden bevorzugt gefördert. Mindestgröße von drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder alternativ von einer Million Einwohnern.
Wie (viel) wird gefördert?
Insgesamt 60 Mio. Euro
Welche Fristen gibt es?
Aufrufstart: 31. Oktober 2024
Einreichungsfrist: 31. Januar 2025
Laufzeit
Programmlaufzeit 2021-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.in.nrw/massnahmen/regio-nrw
Was wird gefördert?
Die „NRW-Patent-Validierung“ unterstützt Forschungs- und Bildungseinrichtungen dabei, die Anwendungsreife ihrer Erfindungen zu steigern und diese anwendungsorientiert zu validieren. Insbesondere die Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule sollen verbessert werden. In einer zweiten Phase besteht die Möglichkeit, in Kooperationen mit Unternehmen die Erfindungen weiter in Richtung Marktreife zu entwickeln und Kooperationsbeziehungen zu festigen.
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Wie (viel) wird gefördert?
Phase 1: Anteilfinanzierung, Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bis zu 157.500,00 € Fördermittel, entsprechend 175.000 € Projektgesamtausgaben bei einem Eigenanteil in Höhe von 10%
Phase 2: Kooperationsprojekte
Beihilfe: Anteilfinanzierung entsprechend Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, d. h. Eigenanteil von mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben entsprechend der FEI-Richtlinie; bis zu 157.500,00 € Fördermittel für Forschung- und Bildungseinrichtungen, entsprechend 175.000 € förderfähige Projektgesamtausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 %
bis zu 200.000,00 € Fördermittel für wirtschaftlich tätige Unternehmen
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist: 28.02.2025, 16:00 Uhr
Laufzeit
Phase 1: Durchführungszeitraum bis zu 18 Monaten
Phase 2: Durchführungszeitraum bis zu 12 Monaten
Programmlaufzeit 2021-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.in.nrw/massnahmen/nrw-patent-validierung
Was wird gefördert?
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt ist die Qualität des Prototyps, um das innovative Produkt unter realistischen Bedingungen am Markt zu testen und Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren davon zu überzeugen.
Der Gutschein soll den Erwerb benötigter Kompetenzen, die es zur Entwicklung eines Prototyps eines digitalen Produkts braucht, ermöglichen.
Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen aus den Bereichen
- Dienstleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte sowie
- Dienstleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/ Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z. B. Strategieberatung, Training & Einführung in Tools),
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
- Beratungsleistungen durch die/den Coach/in bzw. Mentor/in
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
Kleinstunternehmen, Existenzgründerinnen und -gründer, Start-ups
Wie (viel) wird gefördert?
70% der förderfähigen Ausgaben, maximal 35.000 Euro.
Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung beträgt 15.000 Euro.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist: 31. Oktober 2026, 16:00 Uhr
Laufzeit
Pro Vorhaben: Laufzeit von 12 Monaten
Programmlaufzeit 2021-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.in.nrw/massnahmen/go-to-market
Was wird gefördert?
- Neugestaltung und Umverteilung der für Mobilität und Logistik genutzten Flächen und Infrastruktur zu Gunsten sicherer, nachhaltiger und vernetzter Mobilitätslösungen
- Nahtlose und optimierte Wege durch digitale Vernetzung, Integration und Steuerung
- Beitrag zur flächendeckenden oder beschleunigten Umsetzung und Nutzung von innovativen nachhaltigen Mobilitätslösungen
- Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur oder nicht-investive Vorhaben
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts (mit Anteilsmehrheit der beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden). Im Verbund mit den Antragsberechtigen auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine, Stiftungen und Kammern.
Wie (viel) wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) sowie Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept: 90%. Die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal zehn Millionen Euro je Gesamtvorhaben betragen. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 200.000 Euro.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist: 31.12.2027, 23:59 Uhr
Laufzeit
Programmlaufzeit 2021-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.in.nrw/massnahmen/nachhaltige-mobilitaet
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Vorhaben, die alle oder einzelne der folgenden übergeordneten Zielsetzungen fördern:
- Verbesserung des Mobilitätssystems (bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung, Verbesserung des Mobilitätsangebots)
- Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
- Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.
- Mobilitätskonzepte
- Maßnahmen zur Digitalisierung
- Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln
- Mobilstationen
- Quartiersgaragen
- Mobilitätsmanagement
- Einführung von Sharing-Diensten
- Carsharing-Dienste
- Zweirad-Sharing Dienste
- Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik
- Machbarkeitsstudien
- City-Hubs und Mikro-Depots
- Anbieterübergreifende Paketstation
- Anbieterübergreifende Lade- und Lieferzonen
- Softwarelösungen
- Evaluation von Maßnahmen
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern
- Überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des §§ 5 und 5a ÖPNVG NRW
- Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden
- Private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig ihrer Rechtsform
Wie (viel) wird gefördert?
Grundsätzlich 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen ist auch eine Zuwendung von 100% möglich.
Welche Fristen gibt es?
Einrichtungsfrist: 30. Juni des Jahres
Laufzeit
Förderrichtlinie: 2022-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.brd.nrw.de/Themen/Verkehr/Strassenverkehr/Foerderung-der-Vernetzten-Mobilitaet-und-des-Mobilitaetsmanagements#faq_21008
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Entwicklung beziehungsweise Herstellung kritischer Technologien im Rahmen der Ansiedlung neuer sowie Erweiterung bestehender Produktionsstandorte.
Zu den kritischen Technologien zählen digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, insbesondere Quantentechnologien, Fortschrittliche Halbleitertechnologien, Fortschrittliche Sensortechnologien, Künstliche Intelligenz, Robotik und autonome Systeme u.a. für industrielle und Mobilitätsanwendungen, Fortschrittliche Konnektivitäts-, Navigations- und Digitaltechnologien.
Förderfähig sind in diesem Zusammenhang die notwendigen Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstung und Maschinen sowie in immaterielle Vermögenswert wie Patentrechte, Lizenzen oder sonstiges geistiges Eigentum.
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Rheinischen Revier (Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss) oder nördlichen Ruhrgebiet (Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl).
Wie (viel) wird gefördert?
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mehr als 200.000 Euro betragen.
Der Förderhöchstbetrag liegt bei 30 Millionen Euro je Unternehmen und Investitionsvorhaben.
Welche Fristen gibt es?
1. Einreichungsrunde bis 01.10.2024
2. Einreichungsrunde bis 02.12.2024
3. Einreichungsrunde bis 03.02.2025
Laufzeit
Das Vorhaben muss bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2029 vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein (ein Drittel der Zuwendung muss bereits bis 30. September 2026 abgerufen sein).
Weiterführende Informationen / Links
240820_RLPRodInv_fin.pdf (nrw.de)
Was wird gefördert?
Mit dem Förderwettbewerb „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ sollen Betriebe und Forschungseinrichtungen dabei unterstützt werden, die erforderlichen Infrastrukturen aufzubauen, um die aktuellen Innovationsentwicklungen in den Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen (RIS) zu erkennen und abzudecken.
Die 3. Runde des Förderaufrufs „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ ist nicht mehr themenoffen orientiert, sondern fokussiert sich auf kritische Technologien im Sinne der Umsetzung der STEP-Verordnung der EU. Gefördert werden können Vorhaben zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den folgenden Branchen:
- digitale Technologien und technologieintensive Innovationen,
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien,
- Biotechnologien
Wer fördert?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
Wie (viel) wird gefördert?
Maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Welche Fristen gibt es?
3. Einreichungsrunde: 28.02.2025
Laufzeit
Programmlaufzeit 2021-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.efre.nrw.de/einfach-machen/foerderung-finden/forschungsinfrastrukturennrw
Was wird gefördert?
Die REGIONALEN sind ein Strukturförderinstrument in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien und von strukturwirksamen Projekten.
Gefördert werden kreative Ideen und Konzepte zu nachfolgenden Zielsetzungen:
- Ausbau der Infrastruktur im Bereich von Forschung und Innovation (F&I) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I-Spitzenleistungen
- Entwicklung klimagerechter, urbaner Energielösungen
- Klimaanpassungsmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene für eine verbesserte Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen
- Ressourcenschonung und Aufbau einer Circular Economy.
Die Schwerpunkte der REGIONALE 2025 werden von den weiteren Zukunftsthemen „Neues machen!“ und „Hin und weg!“ flankiert. Mobilitätsprojekte sind daher ebenso sehr willkommen.
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV)
Wer wird gefördert?
-
Kleine und mittlere Unternehmen
-
Kommunen (außer Maßnahme 1.2 Forschungsinfrastruktur)
-
Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
-
Forschungs- und Bildungseinrichtungen
-
Kammern, Vereine und Stiftungen
Wie (viel) wird gefördert?
Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze überschreiten. Diese liegt grundsätzlich bei 12.500 Euro. Im Fall von Zuwendungen aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation beträgt diese 25.000 Euro. Die Höchstintensitäten der Anteilsfinanzierung sind in der Anlage aufgeschlüsselt.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsrunde 4: 01.03.2025
Einreichungsrunde 5: 01.09.2025
Laufzeit
Programmlaufzeit 2021-2027
Weiterführende Informationen / Links
https://www.in.nrw/massnahmen/regionale-bergisches-rheinland