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Binnenschiff mit Containern auf einem Fluss vor einer Stadt mit digitalem Paragraphenzeichen im Vordergrund
KI generiertes Bild (Claude Sonnet 4.6 Thinking)

Rechtliche Rahmenbedingungen für eine autonome Binnenschifffahrt - Eindrücke vom 5. Arbeitskreistreffen „Wasser“

| Tim Rehbronn, innocam.NRW

Status Quo & Ausblick

Am 27. März 2026 fand das fünfte Treffen des Arbeitskreises „Wasser“ statt. Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen diskutierten den aktuellen rechtlichen Stand für eine autonome Binnenschifffahrt.

Das Treffen startete mit Vorträgen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV/GDWS), wobei der Status Quo der rechtlichen Rahmenbedingungen und der schrittweise Ansatz über Pilotprojekte in den Fokus rückten. Im zweiten Teil der Veranstaltung erfolgte ein weiterer Vortrag von der Argonics GmbH über das aktuelle Portfolio für Automatisierungssysteme und somit dem Stand der Technik hinsichtlich einer autonomen Binnenschifffahrt. Im Anschluss gab es eine offene Diskussionsrunde über die in den Vorträgen angesprochenen Themen.

Auf technischer Ebene wurde für den Betrieb die Relevanz einer lückenlosen Netzabdeckung mit Latenzen im Millisekunden Bereich hervorgehoben, was gerade im grenzüberschreitenden Verkehr noch eine Herausforderung darstellt. Als Ergänzung wurden hierbei alternative Systeme wie Starlink diskutiert, ebenso wie der nötige Ersatz manueller Totmannschalter durch automatisierte Müdigkeitserkennungen.

Auf gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene spiegelten die Beiträge den Bedarf der Branche nach klareren Zuständigkeiten und einer transparenteren Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden wider Ökologische Bedenken hinsichtlich einer Verkehrszunahme konnten durch den Verweis auf weiterhin geltende strenge Standards entkräftet werden. Die anwesenden Experten gehen davon aus, dass durch die technischen Innovationen ein Verkehrsträger, welche pro Tonnenkilometer weniger Emissionen ausstößt als ein herkömmlicher Lkw, gestärkt wird, ohne das besondere Umweltauswirkungen zu befürchten sind.

Es wurde betont, dass aus Sicht der Praxis noch einige Rahmenbedingungen geschärft werden müssen. Bespielhaft wurde das Konzept einer Fernsteuerzentrale (FSZ) genannt, die aus Sicht der Praxis noch offene Fragen aufwerfen – etwa ob diese als Büroarbeitsplatz gilt, ob sie zwingend im Inland liegen muss und wie länderübergreifende Haftungsfragen gelöst werden. Die Teilnehmenden erwarten den ersten großen regulatorischen Meilenstein der ZKR für 2028. 

Aus dieser Analyse leiteten die Teilnehmenden konkrete Anforderungen ab:

  1. Aufbau einer europäischen, transparenten Roadmap mit nachvollziehbaren Meilensteinen für die Industrie 
  2. Eindeutige Definition des Rechtsstatus, der Zuständigkeiten und der polizeilichen Kontrollierbarkeit von Fernsteuerzentralen 
  3. Klärung der Dateneigentümerschaft sowie der künftigen Notwendigkeit von Datenaufzeichnungssystemen (Black Boxes) zur Unfallaufklärung 
  4. Anpassung der hochkomplexen Rechtslage bei Gefahrguttransporten im Geltungsbereich des ADN-Übereinkommens (Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures), das derzeit noch Gefahrgut-Sachkundige zwingend an Bord vorschreibt.

Bei den Markt- und Betriebsbedingungen wurde auf die Hürden für kleinere Unternehmen hingewiesen. Mangelnde Transparenz in rechtlichen Gestaltungs- und Genehmigungsprozessen sowie die Beschaffung eines angemessenen Haftpflichtversicherungsschutzes für den Fernsteuerbetrieb bremsen die Marktteilnahme dieser Agierenden. Hohe Vorgaben und unvollständige Betriebsdaten erschweren die Weiterentwicklung, wobei gleichzeitig davor gewarnt wurde, dass eine zu frühe Regulierung innovationshemmend wirken könnte. Unternehmen treiben derzeit durch Versuchsfahrten die Rechtsentwicklung maßgeblich voran. 

Zum Abschluss wurde der Blick nach vorn gerichtet: Es wurde vorgeschlagen, im Rahmen eines weiteren Termins die Rechtsfortentwicklung zur ADN-Verordnung speziell am Beispiel des ferngesteuerten Fahrens eines Gefahrgutschiffes detailliert zu beobachten.

Ausblick

Die Regulierung der autonomen Binnenschifffahrt bleibt ein iterativer Prozess, der zwingend auf Betriebsdaten aus laufenden Pilotprojekten angewiesen ist. Um Innovationen nicht vorzeitig auszubremsen, setzen die Behörden weiterhin auf eine enge Zusammenarbeit mit der Industrie. 

Für die nahe Zukunft sind konkrete Meilensteine geplant: Die neuen Vorgaben der ESTRIN 2027, unter anderem zu technischen Alternativen für den Totmannschalter, sollen im Oktober 2026 verabschiedet werden. Parallel berät die ZKR im Juli und Oktober 2026 über die rechtlichen Bedingungen für den Übergang zu Phase-3-Schiffen mit reduzierter Besatzung. Während der erste große ZKR-Meilenstein für 2028 vorgesehen ist, wird innocam die speziellen Herausforderungen ferngesteuerter Gefahrguttransporte (ADN) in einem weiteren Termin vertiefend aufgreifen.

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Porträt von Tim Rehbronn mit Brille, kurzen braunen Haaren in einem weißen Hemd vor grauem Hintergrund.

Tim Rehbronn

Wissenschaftliche Mitarbeit und Arbeitskreis Wasser +49 241 80 28488