Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
für den Webauftritt www.innocam.nrw von Future Mobility Partnership e.V.
1. Geltungsbereich
Future Mobility Partnership e.V. ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW).
Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Website:
https://www.innocam.nrw/
2. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung der Inhalte.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist größtenteils mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus Gründen einer unverhältnismäßigen Belastung (gemäß § 10d Absatz 2 BGG NRW) derzeit nicht vollständig barrierefrei:
Barriere: PDF-Dokumente
- Beschreibung: Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente liegen in barrierefreier Form vor.
- Begründung: Einige PDF-Dateien (z. B. Flyer, Veranstaltungsunterlagen) sind Zusatzangebote. Die zugrundeliegenden Informationen stehen auf der Website in barrierefreier Form zur Verfügung.
Dokumente, die von Dritten erstellt wurden und uns nicht barrierefrei übermittelt werden, können nicht in jedem Fall barrierefrei angeboten werden.
4. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns Barrieren melden oder barrierefreie Informationen anfordern möchten, kontaktieren Sie uns gerne.
Sie können uns Hinweise geben, wenn Sie Inhalte auf unserer Website nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen, bedienen oder verstehen können.
Kontakt zur verantwortlichen Stelle:
Name: Lasse Pipoh (Geschäftsstellenleitung)
E-Mail: lasse.pipoh@innocam.nrw
Telefon: +49 162 4861673
5. Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle NRW)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend ist, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Dort kann ein Durchsetzungsverfahren eingeleitet werden.
Bitte wenden Sie sich immer zuerst an die betroffene öffentliche Stelle, bevor Sie die Ombudsstelle einschalten.
Kontakt zur Ombudsstelle NRW:
https://www.lbbp.nrw.de/wichtige-adressen-anlaufstellen/ombudsstelle
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle und zum Beschwerdeverfahren in NRW:
https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Ihr Kontakt innocam.NRW