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Farbiges Logo mit kreisförmigem, segmentiertem Design links und dem Schriftzug 'Reallabore Testräume für Innovation und Regulierung' rechts
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NRW-Clusters meet Reallabore-Innovationsportal

| Dr. Nadine Teusler, innocam.NRW

Am 12. März 2026 fand im Rahmen des Formats „NRW-Clusters meet…“ eine Vernetzungsveranstaltung zum Thema Reallabore und dem bundesweiten Reallabore-Innovationsportal statt. Ziel der Veranstaltung war es, Akteurinnen und Akteure aus Clustern, Wirtschaft, Forschung und Verwaltung zusammenzubringen und den Austausch zu aktuellen Entwicklungen im Bereich innovationsfördernder Testräume zu fördern.

Einführung und Begriffsverständnis

Im Rahmen der Veranstaltung wurde das Konzept der Reallabore als zentrales Instrument zur Förderung von Innovation, Wissenstransfer und regionaler Wertschöpfung vorgestellt. Ziel war es, ein grundlegendes Verständnis für Reallabore sowie deren Bedeutung im Innovationssystem zu vermitteln.

Reallabore ermöglichen es, Innovationen – etwa neue Technologien, Produkte oder Dienstleistungen – unter realen Bedingungen und in einem begrenzten Zeitraum zu erproben. Dabei arbeiten unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zusammen, darunter Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Ein wesentliches Merkmal ist, dass Innovationen auch dann getestet werden können, wenn sie im bestehenden Rechtsrahmen an Grenzen stoßen oder noch nicht vollständig reguliert sind.

Ein zentraler Aspekt ist der doppelte Erkenntnisgewinn: Einerseits werden praktische Erfahrungen mit der Innovation gesammelt, andererseits entstehen wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen. Dieser Prozess wird als regulatorisches Lernen bezeichnet.

Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen

Eine zentrale Grundlage für Reallabore sind sogenannte Experimentierklauseln. Diese ermöglichen es, unter festgelegten Bedingungen und für einen begrenzten Zeitraum von bestehenden gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Dadurch wird ein kontrollierter Raum geschaffen, in dem Innovationen erprobt werden können, ohne unmittelbar an starre gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein.

Experimentierklauseln bilden somit eine wichtige Brücke zwischen Innovation und Regulierung. Sie schaffen einerseits Flexibilität für neue Entwicklungen und gewährleisten andererseits weiterhin ein Maß an Rechtssicherheit. Die im Reallabor gewonnenen Erkenntnisse können anschließend genutzt werden, um Gesetze evidenzbasiert anzupassen.

Weitergehende Informationen:

Beispiele für Reallabore

Zur Veranschaulichung wurden mehrere Praxisbeispiele vorgestellt, die die Bandbreite von Reallaboren deutlich machen.

Das Reallabor „Medifly Hamburg“ (Phase 2+3) beleuchtet, wie medizinische Güter wie Medikamente, Labor- und Gewebeproben mithilfe von Drohnen zwischen Krankenhäusern in einer Großstadt transportiert werden können. Dabei werden regelmäßige, automatisierte Flüge über dicht besiedeltes Gebiet und sogar durch die Kontrollzone des Hamburger Flughafens erprobt. Ziel ist es, Drohnen sicher in den urbanen Luftraum sowie in bestehende Krankenhausprozesse zu integrieren und so schnellere und effizientere Transporte zu ermöglichen. Gleichzeitig liefert das Projekt wichtige Erkenntnisse für die zukünftige rechtliche Regulierung und den möglichen Regelbetrieb solcher Drohnenanwendungen. 

Das Reallabor „RABus“ untersucht, wie automatisierte Busse in den öffentlichen Nahverkehr integriert werden können – sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum. Dabei werden selbstfahrende Shuttlebusse unter realen Bedingungen getestet, einschließlich ihres Zusammenspiels mit Infrastruktur, Betrieb, Fahrgästen und digitalen Buchungssystemen. Ziel ist es, herauszufinden, ob solche Fahrzeuge den ÖPNV sinnvoll ergänzen können, etwa auf der „ersten und letzten Meile“, und wie zuverlässig, wirtschaftlich und akzeptiert sie sind. Gleichzeitig sollen Erkenntnisse für zukünftige gesetzliche Regelungen und einen möglichen flächendeckenden Einsatz gewonnen werden. Das Vorhaben erfolgt im Rahmen einer straßenverkehrsrechtlichen Erprobungsgenehmigung nach § 1i StVG in Verbindung mit der AFGBV (Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und Betriebs-Verordnung).

Weitere Beispiele können auf der interaktiven Landkarte des Reallabore-Innovationsportals eingesehen werden. Sie bietet einen umfassenden Überblick über die räumliche Verteilung von Reallaboren in Deutschland. Auf einer digitalen Karte werden zahlreiche Projekte aus unterschiedlichen Themenfeldern wie Mobilität, Energie oder Digitalisierung verortet und zugänglich gemacht. Nutzende können gezielt nach Projekten suchen, diese filtern und weiterführende Informationen abrufen. Dadurch fungiert die Karte als zentrales Instrument zur Visualisierung von Innovationsaktivitäten und verdeutlicht, in welchen Regionen neue Technologien und Konzepte unter realen Bedingungen erprobt werden.

Das Reallabore-Gesetz

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Vorstellung des geplanten Reallabore-Gesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für Reallabore in Deutschland nachhaltig zu verbessern und bestehende Hürden abzubauen.

Zu den Herausforderungen zählen insbesondere komplexe Genehmigungsverfahren, fehlende Abstimmungen zwischen Behörden sowie ein bislang unzureichender Wissenstransfer. Das Gesetz soll dazu beitragen, eine innovationsfreundlichere Verwaltungspraxis zu etablieren und Reallabore stärker im rechtlichen System zu verankern.

Gleichzeitig soll das regulatorische Lernen gestärkt werden, sodass erfolgreiche Innovationen schneller in die breite Anwendung überführt werden können (vgl. Reallabore-Innovationsportal).

Das Reallabore-Innovationsportal

Das Reallabore-Innovationsportal fungiert als zentrale Plattform zur Unterstützung von Akteurinnen und Akteure bei der Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Reallaboren und stellt zugleich eine wichtige Schnittstelle zwischen Innovationspraxis und Politik dar.

Reallabore im Sinne des Reallabore-Innovationsportals sind zeitlich befristete Testräume, in denen Innovationen unter realen Bedingungen und behördlicher Begleitung erprobt werden können. Sie ermöglichen es, frühzeitig Erkenntnisse über Chancen, Risiken und regulatorische Anforderungen neuer Technologien, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle zu gewinnen. Dabei können auf Grundlage von Experimentierklauseln kontrollierte Ausnahmen vom bestehenden Rechtsrahmen zugelassen werden, um Innovationen praxisnah zu testen, ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu stärken und Erkenntnisse für eine mögliche Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zu gewinnen.

Das Portal bündelt seine Angebote in vier zentralen Bereichen: Information, Beratung, Vernetzung und Wissenstransfer. Im Bereich Information werden grundlegende Inhalte, Leitfäden sowie rechtliche Hinweise rund um Reallabore bereitgestellt. Die Beratung richtet sich insbesondere an Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die ein Reallabor planen oder durchführen möchten, und bietet Unterstützung bei organisatorischen sowie rechtlichen Fragestellungen, beispielsweise im Hinblick auf Genehmigungsverfahren oder den Einsatz von Experimentierklauseln.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Vernetzung, durch die relevante Akteurinnen und Akteure zusammengebracht werden, um Kooperationen zu fördern und den interdisziplinären Austausch zu stärken. Ergänzt wird dies durch den Bereich Wissenstransfer, der darauf abzielt, Erkenntnisse aus Reallaboren systematisch aufzubereiten und sowohl zwischen Projekten als auch in Richtung politischer Entscheidungsprozesse weiterzugeben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Erfahrungen aus der Praxis in die Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen einfließen können.

Darüber hinaus umfasst das Reallabore-Innovationsportal sogenannte Fachgruppen, die dem themenspezifischen Austausch zwischen Expertinnen und Experten dienen. In diesen Fachgruppen werden Erfahrungen aus bestehenden Reallaboren diskutiert, Herausforderungen identifiziert und gemeinsame Lösungsansätze entwickelt. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bündelung von Wissen, zur Entwicklung von Best Practices sowie zum Transfer von Erkenntnissen in die Praxis und in politische Entscheidungsprozesse.

Ergänzende Informationen für NRW

Bereits seit längerem ist es möglich, Erprobungen autonomer Fahrfunktionen im öffentlichen Straßenraum in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen durchzuführen. Genehmigungen werden dabei entweder nach § 1i StVG erteilt oder – wie bei älteren Vorhaben – auf Grundlage von Ausnahmen gemäß § 70 StVZO. Das bedeutet, dass innovative Fahrzeugtechnologien grundsätzlich getestet werden können, solange entsprechende Genehmigungen vorliegen. Das Reallabore-Innovationsportal bietet in diesem Zusammenhang insbesondere eine übersichtliche Darstellung der relevanten Ausnahmegenehmigungstatbestände und erleichtert Akteurinnen und Akteuren den Zugang zu diesen Informationen.

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Porträt von Dr. Nadine Teusler, Netzwerkmanagerin, mit Brille und schwarzem Blazer, freundlich lächelnd vor verschwommenem Hintergrund.

Dr. Nadine Teusler

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