Den zentralen inhaltlichen Beitrag des Webinars bildeten drei Kernaussagen, die man bereits bei der Überlegung und Vorbereitung auf eine autonomes Straßenverkehrsprojekt berücksichtigen sollte.
1. Kein Plug-and-Play
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (März 2025) existiert in Deutschland kein einziges Fahrzeug mit der für den Regelbetrieb notwendigen Level-4-Betriebserlaubnis. Auch unmittelbar nach den ersten Typengenehmigung – oder gerade dann – werden laut Stefanie Berliner Level-4-automatisierte Fahrzeuge zunächst deutlich schwerer erhältlich sein.
Autonomes Fahren nach SAE-Level 4 wird kurz- bis mittelfristig auch keine „Plug-and-Play"-Lösung sein. Organisatorisch lassen sich vollständig selbstfahrende Fahrzeuge nämlich nicht fließend in ein konventionelles System integrieren. Organisationen, die ein autonomes Mobilitätsangebot planen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass man ein neuartiges Ökosystem mit vielfältigen Rollen und Verantwortlichkeiten aufbauen und moderieren muss. Bestehende Rollen im Betrieb verändern sich grundlegend; neue kommen hinzu. Mit dem autonomen Betrieb übernehmen Betreiber, Hersteller, Softwareanbieter, Infrastrukturverantwortliche, Planungsstellen und Behörden neue Aufgaben in Bezug auf Sicherheit, Betriebsgrenzen, Softwareänderungen und datenbasierte Nachweisführung. Schnittstellen-, Stakeholder-, Risiko- und Projektmanagement gewinnen damit stark an Bedeutung – und das richtige Partnerökosystem wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor.
2. Klare und abgegrenzte Verantwortlichkeiten
Innerhalb des Ökosystems ist es wichtig seine Anforderung und auch das eigene Handlungsfeld klar abstecken zu können. Als Beispiel nannten die Autoren dafür die sogenannte Operational Design Domain (ODD) – also die Betriebsbedingungen, innerhalb derer ein automatisiertes Fahrsystem operieren kann. Eine verbreitete Praxisfalle ist die Annahme, man könne die ODD beliebig festlegen – tatsächlich kommt die ODD vom Hersteller; der Betreiber definiert lediglich den gewünschten Betriebsbereich – die sogenannte Target Operational Domain (TOD). Nur ein Betriebsbereich, der mit der ODD des eingesetzten Fahrzeugs kompatibel ist, wird schließlich durch die Landesbehörde genehmigt werden. Anpassungen des genehmigten Betriebsbereichs sind aufwändig, zeit- und kostenintensiv – weshalb eine sorgfältige Gebietsbewertung und ODD-Prüfung bereits vor Projektstart unerlässlich ist.
3. Wirtschaftlichkeit entsteht erst durch Skalierung
Der Betrieb von autonomen Fahrzeugen ist aufgrund hoher Anfangsinvestitionen zunächst nicht wirtschaftlicher als ein konventioneller Betrieb. Zu den Kostentreibern zählen neben der Fahrzeugbeschaffung vor allem organisatorische Aufwände im Zuge der Betriebsbereichsgenehmigung. Dazu zählen etwa die Streckenanalyse und Vermessung oder die Risiko- und Gefahrenbewertung, um die Leistungsfähigkeit des autonomen Fahrzeugs im beantragten Betriebsbereich sicherstellen zu können. Langfristig ist zu erwarten, dass die Mehraufwände für technische Aufsicht, Compliance und Schnittstellenmanagement kompensiert werden können, da bei Skalierung des Regelbetriebs die Kosten für das Fahrpersonal entfallen.
Der Leitfaden für den Genehmigungsprozess
Für den Einsatz eines autonomen Fahrzeugs im Regelbetrieb müssen die folgenden drei regulatorischen Ebenen durchlaufen werden: die KBA-Betriebserlaubnis, die Betriebsbereichsgenehmigung und das Betriebsmodell nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese drei Ebenen bauen aufeinander auf und müssen koordiniert vorbereitet werden.
Sowohl die Betriebsbereichsgenehmigung als auch die PBefG-Genehmigung sind bei Landes- bzw. Kreisverwaltungsbehörden einzuholen, wodurch sich der Leitfaden an dieser Stelle nicht direkt auf Vorhaben in Nordrhein-Westfalen übertragen lässt. In Nordrhein-Westfalen verteilt sich die Zuständigkeit für die Betriebsbereichsgenehmigung auf die örtlich zuständigen Bezirksregierungen. Die inhaltlichen Anforderungen – auch für die Fahrzeug-Betriebserlaubnis, die beim Kraftfahrbundesamt einzuholen ist, – sind bundeseinheitlich geregelt.
Möchten auch Sie sich weiter mit Automatisierter und Vernetzter Mobilität beschäftigen oder haben sogar schon konkrete Projekte, die Sie umsetzen möchten? Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Sie finden eine Übersicht über unsere Angebote unter: Für Kommunen & Verwaltung | innocam.NRW