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Nachtaufnahme eines historischen Gebäudes mit Lichtspuren von Fahrzeugen und Straßenlaternen im Vordergrund
Pexels © Ertabbt

Leitfaden Autonomes Fahren in Bayern

| David Haberle, innocam.NRW

Mit einem Webinar am 26. Februar 2026 wurde der „Leitfaden Autonomes Fahren in Bayern“, von den beiden Co-Autoren Nicolai Harnisch, Leiter Vernetzte Mobilität bei Bayern Innovativ, und Stefanie Berliner, Head of DACH beim Beratungs- und Betriebsunternehmen Holo vorgestellt. Wir haben die wichtigsten Aussagen der Veranstaltung und die zentralen Elemente und Prinzipien des Bayern-spezifischen Leitfadens für Sie zusammengefasst.

Anlass für die Autoren, den Leitfaden zu erstellen, war die aktuelle Dynamik, die politisch wie wirtschaftlich, in Deutschland wie global zu spüren ist. In den USA, China und den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es bereits kommerzielle Akteure, die autonomes Fahren aktuell im Individualverkehr stark vorantreiben.

In Europa fokussieren sich die Bestrebungen darauf, autonomes Fahren (Level 4 gemäß § 1d StVG in Verbindung mit AFGBV (Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und Betriebs-Verordnung)) in den ÖPNV zu integrieren. 

Gleichzeitig zeigt der innereuropäische Vergleich, dass auf Länderebene fragmentierte Rahmenbedingungen vorherrschen, was sich aktuell auch in unterschiedlichen Ansätzen bei der Erprobung und Entwicklung des autonomen Fahrens widerspiegelt.

In Norwegen erfolgt Schritt für Schritt ein strukturierter Betriebsaufbau, der mit einer Studie im Auftrag von Ruter, dem öffentlichen Verkehrsunternehmen der Region Oslo, begann. Dabei wurden unterschiedliche Szenarien des Modal Shifts durch die Einführung selbstfahrender Fahrzeuge und entsprechender Mobility-as-a-service-(MaaS)-Angebote analysiert.  Auf dieser Basis wurde eine übergreifende Strategie auf nationaler Ebene erarbeitet und der Einsatz von autonomen Fahrzeugen wird nun gezielt gefördert.

In der Schweiz liegt der Fokus der aktuellen Aktivitäten auf der Integration in bestehende Systeme. Die Schweizer Postauto AG testet in den Ostschweizer Kantonen St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau den Betrieb von L4-autonomen Fahrzeuge des chinesischen Unternehmens Apollo Go, einer Tochterfirma von Baidu.

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), gemeinsam mit den Kantonen Zürich und Aargau, testen die Integration in das ÖPNV-Angebot, ebenfalls im suburbanen und ländlichen Raum. Letztlich setzt das Genfer Verkehrsunternehmen TPG einen Piloten des grenzübergreifenden ULTIMO-Projekts um.

Die Hansestadt Hamburg denkt u. a. mit dem Projekt ALIKE in Richtung Skalierung und Flottenlogik. In Leuven (Belgien) wird in einem Pilotprojekt wiederum ein technischer Fokus auf die Validierung gelegt.

Eine davon abweichende marktgetriebene Einführung wird lediglich in London erprobt. Dort gibt es aktuell Kooperationen mit den Fahrdienstvermittlern Lyft, Bolt und, Uber. Mit diesem volumenstarken Ansatz sei dieser Markt aktuell besonders attraktiv für Hersteller kleinerer L4-autonomen Fahrzeuge, die eine Typengenehmigung anstreben.

Die Autoren des Leitfadens erwarten für 2027 die ersten Typengenehmigung in Europa nach SAE-Level-4, womit sich nach deren Einschätzung Europa einem echten Wendepunkt in der autonomen Mobilität nähere. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Leitfaden gezielt an Kommunen, Verkehrsunternehmen, sowie Planungsbüros und Unternehmen, die ein autonomes Mobilitätsangebot planen – mit dem Ziel, Orientierung im Hype zu geben, Erwartungen realistisch einzuordnen und konkrete nächste Schritte für den Markthochlauf abzuleiten.

Der Leitfaden für die richtige Herangehensweise

Den zentralen inhaltlichen Beitrag des Webinars bildeten drei Kernaussagen, die man bereits bei der Überlegung und Vorbereitung auf eine autonomes Straßenverkehrsprojekt berücksichtigen sollte.

1. Kein Plug-and-Play

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (März 2025) existiert in Deutschland kein einziges Fahrzeug mit der für den Regelbetrieb notwendigen Level-4-Betriebserlaubnis. Auch unmittelbar nach den ersten Typengenehmigung – oder gerade dann – werden laut Stefanie Berliner Level-4-automatisierte Fahrzeuge zunächst deutlich schwerer erhältlich sein. 

Autonomes Fahren nach SAE-Level 4 wird kurz- bis mittelfristig auch keine „Plug-and-Play"-Lösung sein. Organisatorisch lassen sich vollständig selbstfahrende Fahrzeuge nämlich nicht fließend in ein konventionelles System integrieren. Organisationen, die ein autonomes Mobilitätsangebot planen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass man ein neuartiges Ökosystem mit vielfältigen Rollen und Verantwortlichkeiten aufbauen und moderieren muss. Bestehende Rollen im Betrieb verändern sich grundlegend; neue kommen hinzu. Mit dem autonomen Betrieb übernehmen Betreiber, Hersteller, Softwareanbieter, Infrastrukturverantwortliche, Planungsstellen und Behörden neue Aufgaben in Bezug auf Sicherheit, Betriebsgrenzen, Softwareänderungen und datenbasierte Nachweisführung. Schnittstellen-, Stakeholder-, Risiko- und Projektmanagement gewinnen damit stark an Bedeutung – und das richtige Partnerökosystem wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor.

2. Klare und abgegrenzte Verantwortlichkeiten

Innerhalb des Ökosystems ist es wichtig seine Anforderung und auch das eigene Handlungsfeld klar abstecken zu können. Als Beispiel nannten die Autoren dafür die sogenannte Operational Design Domain (ODD) – also die Betriebsbedingungen, innerhalb derer ein automatisiertes Fahrsystem operieren kann. Eine verbreitete Praxisfalle ist die Annahme, man könne die ODD beliebig festlegen – tatsächlich kommt die ODD vom Hersteller; der Betreiber definiert lediglich den gewünschten Betriebsbereich – die sogenannte Target Operational Domain (TOD). Nur ein Betriebsbereich, der mit der ODD des eingesetzten Fahrzeugs kompatibel ist, wird schließlich durch die Landesbehörde genehmigt werden. Anpassungen des genehmigten Betriebsbereichs sind aufwändig, zeit- und kostenintensiv – weshalb eine sorgfältige Gebietsbewertung und ODD-Prüfung bereits vor Projektstart unerlässlich ist.

3. Wirtschaftlichkeit entsteht erst durch Skalierung

Der Betrieb von autonomen Fahrzeugen ist aufgrund hoher Anfangsinvestitionen zunächst nicht wirtschaftlicher als ein konventioneller Betrieb. Zu den Kostentreibern zählen neben der Fahrzeugbeschaffung vor allem organisatorische Aufwände im Zuge der Betriebsbereichsgenehmigung. Dazu zählen etwa die Streckenanalyse und Vermessung oder die Risiko- und Gefahrenbewertung, um die Leistungsfähigkeit des autonomen Fahrzeugs im beantragten Betriebsbereich sicherstellen zu können. Langfristig ist zu erwarten, dass die Mehraufwände für technische Aufsicht, Compliance und Schnittstellenmanagement kompensiert werden können, da bei Skalierung des Regelbetriebs die Kosten für das Fahrpersonal entfallen. 

Der Leitfaden für den Genehmigungsprozess

Für den Einsatz eines autonomen Fahrzeugs im Regelbetrieb müssen die folgenden drei regulatorischen Ebenen durchlaufen werden: die KBA-Betriebserlaubnis, die Betriebsbereichsgenehmigung und das Betriebsmodell nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese drei Ebenen bauen aufeinander auf und müssen koordiniert vorbereitet werden.

Sowohl die Betriebsbereichsgenehmigung als auch die PBefG-Genehmigung sind bei Landes- bzw. Kreisverwaltungsbehörden einzuholen, wodurch sich der Leitfaden an dieser Stelle nicht direkt auf Vorhaben in Nordrhein-Westfalen übertragen lässt. In Nordrhein-Westfalen verteilt sich die Zuständigkeit für die Betriebsbereichsgenehmigung auf die örtlich zuständigen Bezirksregierungen. Die inhaltlichen Anforderungen – auch für die Fahrzeug-Betriebserlaubnis, die beim Kraftfahrbundesamt einzuholen ist, – sind bundeseinheitlich geregelt.

Möchten auch Sie sich weiter mit Automatisierter und Vernetzter Mobilität beschäftigen oder haben sogar schon konkrete Projekte, die Sie umsetzen möchten? Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Sie finden eine Übersicht über unsere Angebote unter: Für Kommunen & Verwaltung | innocam.NRW

Hier vollständigen Leitfaden herunterladen
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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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