Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anwendungen innovativer Netztechnologien. Gefördert werden bis zu fünf Projekte, die jeweils ein Anwendungszentrum als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen im Wirkbereich einer oder mehrerer Branchen etablieren. Diese Zentren sollen branchenspezifische Herausforderungen wie auch begründete Kombinationen unterschiedlicher Sektoren adressieren und innovative Implementierungskonzepte für den Einsatz smarter Konnektivitätslösungen entwickeln.
Schwerpunktbranchen sind dabei u.a.
- Industrie,
- Logistik,
- Mobilität,
- Kritische Infrastrukturen und
- Smart Cities.
Eine zentrale Aufgabe der Anwendungszentren ist der Aufbau und die Bereitstellung von Testinfrastrukturen. Diese sollen es Unternehmen ermöglichen, Umsetzungskonzepte unter realen Bedingungen zu erproben und weiterzuentwickeln. Die Testumgebungen müssen dabei gezielt auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branchen zugeschnitten sein. Um die Verbindung zu den adressierten Branchen sicherzustellen und eine initiale Wirkung zu entfalten, ist die Einbindung von mindestens 15 assoziierten Partnern (inklusive KMU) mit direktem Branchenbezug erforderlich und nachzuweisen. Diese Partner können voraussichtlich im Rahmen späterer Förderaufrufe eigene Projektskizzen für konkrete Anwendungsprojekte einreichen.
Darüber hinaus sollen die Anwendungszentren den Wissenstransfer unterstützen, indem sie Best Practices und branchenspezifische Konzepte entwickeln und sie in die Breite der jeweiligen Branche kommunizieren und bei Projektumsetzungen im Rahmen späterer Förderaufrufe unterstützen.
Wer fördert?
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Wer wird gefördert?
Im Fokus der Förderung stehen Wirtschaftsunternehmen. Auch kommunale Unternehmen und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Landkreises stehen, Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie Forschungseinrichtungen sind antragsberechtigt.
Wie (viel) wird gefördert?
Gefördert werden bis zu fünf Projekte, die jeweils ein Anwendungszentrum als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen im Wirkbereich einer oder mehrerer Branchen etablieren.
Grundsätzlich gelten für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen die Förderbedingungen der Richtlinie zur Förderung von smarten Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft. Abweichend davon werden Anwendungszentren mit maximal 3 Millionen € je Projekt gefördert.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind am 13. April 2026 und 6. Mai 2026.
Laufzeit
Projektskizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sollen für maximal drei Jahre ausgelegt sein.