Was wird gefördert?
Ziel des Beratungsprogramms ist, die potenziellen Gründungen auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten, die Chancen für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze zu steigern oder diese zu sichern.
Gefördert werden Ausgaben für Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen u.a. vernetzte Mobilität und Logisitik.
Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen vor
- der Gründung eines unabhängigen Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens,
- der Betriebsübernahme eines Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens,
- der tätigen Beteiligung einer Person mit mehr als 25 Prozent an einem Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen
Außerdem sind Ausgaben für Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens förderfähig, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.
Wer fördert?
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer wird gefördert?
natürliche Personen, die mindestens achtzehn Jahre alt sind und die bei Antragstellung beabsichtigen, in Nordrhein-Westfalen
- ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen,
- ein gewerbliches Einzelunternehmen oder ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,
- sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen oder
- vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
Wie (viel) wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 50 %des pauschalen Beratungstagewerksatzes (Annahme: acht Stunden Beratungstätigkeit zu 1.020 €), mithin 510 € je Beratungstagewerk. Für Beabsichtigte Neugründungen kan nder Zuschauss auf 80 % erhöht werden.
Ein förderfähiges Beratungstagewerk umfasst acht Stunden Beratungstätigkeit und beträgt pauschal 1.020 €. Es können auch halbe Beratungstagewerke gefördert werden.
Welche Fristen gibt es?
fortlaufend bis zum 30.06.2027
Laufzeit
Programmlaufzeit 2021-2027