Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit zwei Förderangeboten im betrieblichen Mobilitätsmanagement: Dabei geht es einerseits um eine professionelle Erstberatung zum Einstieg ins Mobilitätsmanagement und andererseits um die Umsetzung bewährter Maßnahmen.
In der Initialförderung werden Unternehmen der Einstieg in das Betriebliche Mobilitätsmanagement und Wissen über mögliche weiterführende Maßnahmen vermittelt. Die Beratungsleistungen werden ausschließlich durch akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater erbracht, die im Beratungspool der Initiative „mobil gewinnt“ gelistet sind.
In der Breitenförderung werden neben Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrs, und zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten auch Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen gefördert.
Wer fördert?
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Wer wird gefördert?
ausschließlich KMU
Wie (viel) wird gefördert?
Im Schwerpunkt Initialberatung: Beratungskosten von bis zu 5.000 €.
Im Schwerpunkt Breitenförderung: maximal 50 % für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende; Jahresumsatz bis 50 Millionen € oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen €) und 60 % für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Jahresumsatz/Jahresbilanz bis 10 Millionen €).
Gesamt maximal 60.000 €.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist für Förderanträge: 31. Dezember 2026.
Laufzeit
Geltungsdauer der Richtlinie bis mindestens 30. Juni 2027