Was wird gefördert?
Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Mikromezzaninfonds III dient dazu, solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikoträgfähigkeit zu erhöhen.
Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Wer fördert?
Bundesministierum für Wirschaft und Energie (BMWE) über den Europäischen Sozialfond Plus (ESF Plus)
Wer wird gefördert?
Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen.
Insbesondere Unternehmen die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie ökologisch nachhaltige Unternehmen.
Wie (viel) wird gefördert?
Stille Beteiligung
Konditionen:
- Feste Vergütung in Höhe von 8,00 % p.a. bezogen auf den valutierenden Betrag der Einlage zu zahlen.
- Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage.
- Variable Gewinnbeteiligung von maximal 2% p.a. der Einlage.
Beteiligungshöhe:
- bis zu 100.000 Euro in Form einer stillen Beteiligung
- bis zu 150.000 bei Erfüllung der besonderen Zielgruppenkriterien (Unternehmensleitung mit Migrationshintergrund erste oder zweite Generation; Unternehmensleitung mit Frauenbeteiligung zum Zeitpunkt der Genehmigung; Gründung aus Arbeitslosigkeit; Gemeinwohlorientierte Unternehmen und ökologisch nachhaltige Unternehmen
Welche Fristen gibt es?
laufend
Laufzeit
Laufzeit bis zu 10 Jahre (Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten), Programm endet vorerst am 31.12.2029