Was wird gefördert?
Gefördert werden Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik, die das Potenzial aufweisen, die Wirtschaftlichkeit, Logistikfähigkeit, Flexibilität oder Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen.
Das umfasst:
- Innovative Produkte und Komponenten,
- damit verbundene Technologieanpassungen,
- Organisations- und Prozessinnovationen,
- systemseitige Innovationen,
- Innovationen im Bereich der Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur und
- zur Verbesserung der Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten.
Die Förderrichtlinie unterscheidet dabei zwei Förderlinien:
- Die Förderlinie 1 enthält die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren.
- In Förderlinie 2 werden Markteinführungen von Innovationen, welche noch nicht Marktstandard sind, finanziell unterstützt.
Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Projekte können sowohl im Rahmen von Einzel- als auch von Verbundvorhaben durchgeführt werden.
Auch die Durchführung grenzüberschreitender Vorhaben ist in der Förderrichtlinie angelegt.
Wie (viel) wird gefördert?
In der Förderlinie 1: Je nach Größe in der Kategorie „Testfelder und Pilotprojekte“ bis zu 70 %, in der Kategorie „Demonstratoren“ bis zu 45 %. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist ein Bonus möglich.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung bis zu 100%.
In der Förderlinie 2: bis zu 50%
Vorhabenvolumen von mindestens 25.000 € (Bagatellgrenze)
Welche Fristen gibt es?
laufend
Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2029