Was wird gefördert?
Im Mittelpunkt der Förderung steht dabei die Einrichtung digitaler Testfelder in Häfen mit neuester digitaler Infrastruktur, die die Erprobung von Innovationen der Logistik 4.0 unter Realbedingungen ermöglichen. Bei der Umsetzung soll die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger sowie automatisierte Bewegungs-, Lager- und Umschlagprozesse mit einbezogen werden. Angestrebt ist damit, Räume für reale Versuche in den Bereichen der weiteren Digitalisierung der Lieferketten und logistischen Administration sowie des Verkehrsmanagements und automatisierten Fahrens in Häfen zu schaffen.
Der vorliegende Aufruf bezieht sich auf die Einrichtung digitaler Testfelder in Häfen, die dem Verkehrsmanagement, Autonomen und automatisierten Fahren, der Digitalisierung in den Lieferketten oder der Administration zuzuorden sind. Die konkreten Erprobungsfelder darin finden Sie in Nr. 4.2 der Förderrichtlinie.
Der Aufbau von technisch digitaler Infrastruktur soll nachweislich einem oder mehreren der folgenden Ziele dienen: Ausbau der Häfen zu zentralen Datenhubs und damit Verbesserung von Qualität und Effizienz logistischer Prozesse, Reduktion der Kosten logistischer Prozesse durch Digitalisierung, Erhöhung der Transparenz und Steuerbarkeit logistischer Prozesse und Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und Veränderung des Modal-Splits von der Straße auf Schiene und Wasserstraße
Die förderbaren Infrastrukturen sind unter anderem
a) IT-Infrastrukturen;
b) Intelligente Netzsteuerungssysteme;
c) Zentrale Port Management- und Monitoringsysteme;
d) Port Traffic Center;
e) Digitale Kommunikationsinfrastrukturen;
f) Funkinfrastrukturen
g) Glasfasernetze;
h) 5G-Netze;
i) Low Range Wide Area Networks (LoRaWAN);
j) Sensorik- und Steuerungstechnik;
k) Drohneninfrastrukturen
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden nicht gefördert.
Wer fördert?
Bundesminisertium Verkehr (BMV)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hafenbetreiber unabhängig von ihrer Rechtsform, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros sowie Konsortien/Verbünde der vorgenannten Einheiten, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Wie (viel) wird gefördert?
Die Zuwendungen betragen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist für Projektskizzen: 12.03.2026
Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2025