Was wird gefördert?
Im Rahmen der Förderrichtlinie „DNS der zukünftigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ fördert das BMWK anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu innovativen Technologien und Systemen mit hohem Skalierungs- und Transferpotential und einer branchenübergreifenden Wirkung.
Die geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen die drei Leitthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Systemfähigkeit durch die Entwicklung und Erforschung innovativer Technologien, Prozesse und Systeme entscheidend voranbringen. Für die Kerninnovation jedes Vorhabens ist während der Projektlaufzeit eine Steigerung des Technologiereifegrads um mindestens eine Stufe anzustreben.
Flankierend umfasst die Förderung auch die Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien zur Untersuchung der technischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Machbarkeit avisierter Forschungsfragen zu den drei genannten Leitthemen.
Diese Förderrichtlinie ist seit 15. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ vom 12. Dezember 2023.
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; besondere Berücksichtigung findet dabei die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die jeweils über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (bei Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (zum Beispiel bei Hochschulen, Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Wie (viel) wird gefördert?
Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger beträgt grundsätzlich bis zu:
- 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
- 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung
- 50 % der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien
Die Beihilfeintensitäten könnenfür kleine bzw. mittlere Unternehmen sowie gemäß weiterer Bestimmungen angehoben werden.
Welche Fristen gibt es?
Frist für die Einreichung von Projektskizzen bzw. Förderanträgen jeweils am 31. März und 30. September des Jahres.
Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027
Weiterführende Informationen / Links
- „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“