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Drohnengestützte soziotechnische Innovationen und Geschäftsmodelle für klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Unbemannte Drohnen (unmanned aircraft systems – UAS) versprechen eine Vielzahl an Anwendungen, die für Verbesserungen bei Versorgungslücken oder verkehrliche Optimierungen und Entlastungen sowie für die Reduktion von klimaschädlichen Emissionen sorgen können.

Dieser Förderaufruf zielt auf neue kommerzielle Geschäftsmodelle, gemeinnützige Anwendungen oder kommunale Dienstleistungen ab, die durch die innovative Einbindung der UAS-Technologie Routinen und Praktiken von Unternehmen, Behörden, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Bürgerinnen und Bürger „nachhaltig“ verändern und neue Optionen zur Lösung von Herausforderungen nachhaltiger Stadt- und Regionalentwicklung darstellen. Beispiele sind ein UAS-gestützter Lieferservice, durch den sich die Versorgungslage in dünn besiedelten Regionen verbessert und zugleich CO₂-Emissionen im Saldo reduziert werden, weil Verbraucherinnen und Verbraucher und Lieferanten auf Fahrten mit Kraftfahrzeugen verzichten, oder Sharing-Modelle, bei denen Kommunen zusammenarbeiten, um UAS gemeinsam möglichst effizient für Zwecke der nachhaltigen Stadtentwicklung wie Verkehrssteuerung, Infrastruktur- oder Umweltmonitoring zu nutzen.

Die Projekte können sich auf eines oder mehrere der folgenden Handlungsfelder beziehen. Projekte zu hier nicht gelisteten Handlungsfeldern sind möglich, sofern der Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung von Städten und Regionen deutlich wird. Ausdrücklich nicht Teil dieses Förderaufrufs sind Personentransporte mittels UAS.

1. Regionale Lieferverkehre / Logistik

2. Nachhaltige Anwendungen und Geschäftsmodelle für kommunale Aufgaben

3. Sharing Modelle / innovative Betriebskonzepte

Wer fördert?

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Wer wird gefördert?

Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.

Wie (viel) wird gefördert?

Bei Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 % gefördert werden - zzgl. einer Projektpauschale in Höhe von 20 %.

Welche Fristen gibt es?

Einreichungsfrist für Projektskizzen: 01. April 2026

Laufzeit

Laufzeit der Projekte: in der Regel 45 Monate

zur Förderung

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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