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ERP-Förderkredit Digitalisierung

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) der KfW unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und Geschäftsmodelle. Das Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Investitionen in moderne Technologien und digitale Infrastruktur zu stärken. Die Förderung ist in drei Stufen unterteilt, die sich nach dem Umfang und der Komplexität des Digitalisierungsvorhabens richten:

Stufe 1 – Basisdigitalisierung:

  • Einführung neuer Hardware wie Computer und mobile Endgeräte.
  • Implementierung von Standardsoftware zur Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation.
  • Aufbau oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze.
  • Migration auf Cloud-Technologie.

Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung:

  • Digitale Transformation, wie die Erfassung von Unternehmensdaten zur Prozessoptimierung.
  • Prozessdigitalisierung, einschließlich digital vernetzter Produktionssysteme.
  • Einrichtung digitaler Schnittstellen und Social-Media-Kommunikationskonzepte.
  • Erweiterung des Angebots durch digitale Geschäftsmodelle.
  • Erarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie.
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie die Einführung von Sicherheitsstandards und -konzepten.
  • Mitarbeiterweiterbildung im Bereich Digitalisierung.

Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung:

  • Große LevelUp-Digitalisierungsvorhaben, die einen Kreditbetrag von mehr als 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe erfordern.
  • Einsatz von Zukunftstechnologien wie Big-Data-Anwendungen und künstlicher Intelligenz.
  • Integration von KI in Wertschöpfungsbereiche des Unternehmens.
  • Gezielte Weiterbildung von Mitarbeitenden im Bereich KI und Zukunftstechnologien.

Wer fördert?

Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und KfW

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz – und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler mit Sitz, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

Wie (viel) wird gefördert?

Dieser Förderkredit bringt Zinsvorteile und einen Zuschuss bei anspruchsvollen Vorhaben, bis zu 3 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag bei Stufe 2 (LevelUp-Digitalisierung) und bis zu 5 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag bei Stufe 3 (HighEnd-Digitalisierung).

Der Zuschusshöchstbetrag beträgt 200.000 Euro.

Der maximale Kreditbetrag beträgt 7,5 Mio. Euro in Stufe 1 und 25 Mio. Euro in Stufe 2 und 3. Es gibt keinen Mindestbetrag.

Die Zinsvorteile (Zinsverbilligung) nehmen von Stufe 1 bis Stufe 3 zu. Die Stufe 3 bietet somit die günstigsten Zinssätze.

Der exakte Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt und wird am Tag der KfW-Zusage festgesetzt.

Welche Fristen gibt es?

laufend

Laufzeit

Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Die Maximallaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.

Weiterführende Informationen / Links

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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