ERP-Förderkredit Innovation

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Der ERP-Förderkredit Innovation (513, 514) der KfW zielt darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben zu unterstützen. Das Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Investitionen in zukunftsweisende Technologien und Innovationen zu stärken. Die Förderung ist in drei Stufen unterteilt, die sich nach dem Innovationsgrad des Vorhabens richten:

Stufe 1 – Basisinnovationen:

  • Einfache Produktverbesserungen.
  • Prozessoptimierungen.
  • Dienstleistungsverbesserungen.

Stufe 2 – LevelUp-Innovationen:

  • Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.
  • Einführung neuer Technologien in bestehende Prozesse.
  • Verbesserung der Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen.

Stufe 3 – HighEnd-Innovationen:

  • Umfassende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
  • Einsatz von KI-Innovationen und anderen hochinnovativen Technologien.
  • Entwicklung und Umsetzung von bahnbrechenden Technologien oder Lösungen.

Wer fördert?

Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und KfW

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz – und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler mit Sitz, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

Wie (viel) wird gefördert?

Dieser Förderkredit bringt Zinsvorteile und einen Zuschuss bei anspruchsvollen Vorhaben, bis zu 3 % auf den ausgezahl­ten Kreditbetrag bei Stufe 2 (LevelUp-Digitalisierung) und bis zu 5 % auf den ausgezahl­ten Kreditbetrag bei Stufe 3 (HighEnd-Digitalisierung).

Der Zuschuss­höchstbetrag beträgt 200.000 Euro.

Der maximale Kreditbetrag beträgt 7,5 Mio. Euro in Stufe 1 und 25 Mio. Euro in Stufe 2 und 3. Es gibt keinen Mindestbetrag.

Die Zinsvorteile (Zinsverbilligung) nehmen von Stufe 1 bis Stufe 3 zu. Die Stufe 3 bietet somit die günstigsten Zinssätze.

Der exakte Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt und wird am Tag der KfW-Zusage festgesetzt.

Welche Fristen gibt es?

laufend

Laufzeit

Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Die Maximallaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.

Weiterführende Informationen / Links

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

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