Was wird gefördert?
Die Europäische Stadtinitiative (EUI) ist ein Instrument, um Städte jeder Größe zu unterstützen, Kapazitäten aufzubauen, Innovationen zu fördern und übertragbare, skalierbare innovative Lösungen für urbane Herausforderungen zu entwickeln.
Im Rahmen der vierten Ausschreibung der EUI-IA haben städtische Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Lösungen (sei es Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren) vorzuschlagen, die für ihren spezifischen Kontext neu sind, auch wenn diese Lösungen bereits an anderer Stelle in der EU praktiziert, getestet oder bis zu einem gewissen Grad erprobt wurden.
Gefördert werden Projekte, die konkrete innovative Lösungen auf Grundlage der EU-Agenda für Städte erproben und umsetzen. Dieser politische Rahmen weist unter anderem Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, Innovation und Investitionen sowie Mobilität als Kernthemen aus.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer integrierten Planung, der Förderung multimodaler Verbindungen, der Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Verringerung von Staus, Maßnahmen gegen Mobilitätsarmut sowie eine bessere Integration der städtischen Logistik in die nachhaltige Mobilitätsplanung.
Die betroffenen Städte werden aufgefordert, nachhaltige städtische Mobilitätspläne für funktionale städtische Gebiete zu entwickeln, Daten zu erheben und multimodale Personenverkehrsknotenpunkte und Güterterminals zu schaffen.
Die Projektvorschläge sollten im lokalen Kontext experimentell sein und können daher vermutlich nicht aus herkömmlichen oder gängigen Finanzierungsquellen gefördert werden.
Wer fördert?
Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) der Europäischen Kommission
Wer wird gefördert?
Alle städtischen Gebietskörperschaften einer lokalen Verwaltungseinheit und Zusammenschlüsse davon.
Wie (viel) wird gefördert?
Bis zu 80 % der gesamten förderfähigen Kosten. Maximal 2 Millionen € pro Projekt.
Welche Fristen gibt es?
Bewerbungsfrist: 15. Juni 2026, 14:00 Uhr MESZ
Laufzeit
Die Projektdurchführung sollte innerhalb von maximal zwei Jahren erfolgen.