1. Startseite
  2. AVM in der Praxis
  3. Förderguide
  4. EXIST-Forschungstransfer (Existenzgründungen aus d ...

EXIST-Forschungstransfer (Existenzgründungen aus der Wissenschaft)

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beider Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger (Hightech) Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die Basis für eine wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründung bilden.

EXIST-Forschungstransfer hat folgende operative Ziele:

  • Forschungsbasierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mobilisieren.
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Forschung für die berufliche Option als Unternehmer interessieren und qualifizieren.
  • Die Gründung auf einen erfolgreichen Markteintritt und eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung ausrichten.
  • Den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams erhöhen (Frauenanteil, Internationalität).
  • Beiträge zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu leisten.

Die Förderung umfasst 2 Förderphasen:

  • Förderphase I: Förderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“)
  • Förderphase II: Förderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“)

Wer fördert?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Energie)

Wer wird gefördert?

Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Wie (viel) wird gefördert?

  • Förderphase I: Anteilfinanzierung von bis zu 90 %
  • Förderphase II: maximal 180.000 €, Beteiligungskapital im Verhältnis von 1 zu 3 zur Höhe des Gründungszuschusses

Welche Fristen gibt es?

Kontinuierlich, Begutachtungsstichtage jeweils am 31. März, am 31. August und am 30. November des Jahres bis zum 31. Dezember 2027

Laufzeit

  • Förderphase I: Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Gründungsprojekte kann der Förderzeitraum mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury auf bis zu 36 Monate verlängert werden.
  • Förderphase II: maximaler Förderzeitraum 18 Monate

Weiterführende Informationen / Links

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

Netzwerkmanagement

+49 30 207708930