Was wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Sie erhalten u.a. Förderung für
- Fuß- und Radverkehrsanlagen,
- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze,
- Nahmobilitätskonzepte sowie
investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln.
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV)
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen oder
- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW
Wie (viel) wird gefördert?
Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze überschreiten. Diese liegt grundsätzlich bei 20.000 €, bei Fahrradabstellanlagen, Vorhaben zur Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepten und sonstigen Maßnahmen bei 5.000 €.
Welche Fristen gibt es?
Die Anmeldung zur Aufnahme in das Jahresprogramm ist bis zum 31.5. des dem geplanten Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres möglich.
Laufzeit
Gültigkeit des Runderlass bis 31.12.2028