Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen.
Zuwendungen werden gewährt für den Neubau, den Ausbau und den Ersatz in diesen Umschlaganlagen.
Gefördert werden Umschlaganlagen an
- Binnenwasserstraße/Straße,
- Schiene/Straße,
- Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße,
- Schiene/Schiene und
- Binnenwasserstraße/Schiene/Straße
Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)
Wer wird gefördert?
Unternehmen in Privatrechtsform
Wie (viel) wird gefördert?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Das ist für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße oder Schiene/Schiene das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Der Zuschuss wird in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Die zuwendungsfähige Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale (bei Neubauten 20 %, in allen anderen Fällen 15 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben).
Welche Fristen gibt es?
laufend
Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2027