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Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen.
Zuwendungen werden gewährt für den Neubau, den Ausbau und den Ersatz in diesen Umschlaganlagen.
Gefördert werden Umschlaganlagen an

  • Binnenwasserstraße/Straße,
  • Schiene/Straße,
  • Binnenwasserstraße/Binnenwasserstraße,
  • Schiene/Schiene und
  • Binnenwasserstraße/Schiene/Straße

Wer fördert?

Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?

Unternehmen in Privatrechtsform

Wie (viel) wird gefördert?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Das ist für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße oder Schiene/Schiene das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Der Zuschuss wird in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Die zuwendungsfähige Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale (bei Neubauten 20 %, in allen anderen Fällen 15 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben).

Welche Fristen gibt es?

laufend

Laufzeit

Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2027

Weiterführende Informationen / Links

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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