Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die der Vernetzung mit (potenziellen) europäischen und internationalen Projektpartnern dienen, mit dem Ziel einer gemeinsamen Antragseinreichung eines themenspezifischen Projektvorschlags insbesondere für das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (und dessen Nachfolgeprogramm ab 2028) sowie in anderen passfähigen europäischen Programmen (zum Beispiel „LIFE“, „EU4Health“, „Digital Europe“) oder für „EUREKA“-Instrumente, für die HAW antragsberechtigt sind.
Die zu beantragenden Maßnahmen sind auszurichten auf thematisch passende Calls und Förderaufrufe in den Forschungsförderprogrammen.
Dies umfasst Maßnahmen der Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projektpartnern aus dem europäischen Ausland sowie der Sondierung des Auf- und Ausbaus themenspezifischer Konsortien bis hin zur Ausarbeitung und Einreichung des Antrags.
Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wer wird gefördert?
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)
Wie (viel) wird gefördert?
Projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden. Maximal 75.000 €.
Welche Fristen gibt es?
Förderanträge kontinuierlich bis 30. Juni 2029 möglich
Laufzeit
Die Laufzeit der geförderten Vorhaben beträgt maximal zwölf Monate. Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2030 beendet sein.