Was wird gefördert?
Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für marktnahe nichttechnische Innovationen.
Mit dem 6. Call werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität von Stadt und Land gefördert.
Dazu zählen unter anderem auch neue (digitale) Organisationsmodelle für regionale Mobilität, und Innovationen im Bereich Smart-City/Village.
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (inklusive Gründungen, Selbstständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen).
Wie (viel) wird gefördert?
Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren.
Es gelten folgende Fördersätze für Machbarkeitsprojekte und Marktreifeprojekte (in Klammern):
- Kleinstunternehmen: maximal 70 % (55 %)
- Kleine Unternehmen: maximal 65 % (50 %)
- Mittlere Unternehmen: maximal 60 % (45 %)
- Gemeinnützige Unternehmen: maximal 75 % (60 %)
- Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen): maximal 100 % (100%)
Die zur Berechnung der Zuwendung anrechenbaren Projektkosten angesetzt werden können, sind bei Machbarkeitsprojekten mit 80.000 € gedeckelt, bei Marktreifeprojekten mit 330.000 € gedeckelt.
Bei Kooperationsprojekten liegt die Bemessungsgrenze der Projektkosten für das Kooperationsprojekt etwas höher.
Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für die Zuwendung bei 180.000 €.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge: 5. Februar 2026 um 15:00 Uhr
Nach Aufforderung zur Vollantragsstellung sollte dieser innerhalb von sechs bis acht Wochen eingereicht werden.
Laufzeit
Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts im Pitch, voraussichtlich im Juni 2026, eingeladen werden. Die Festlegung des genauen Termins bzw. Zeitpunkts und Orts des Pitches erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und wird vom Projektträger kommuniziert.