Was wird gefördert?
Die Förderrichtlinie HAW-OpenSpace unterstützt Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bei den Investitionen, der Forschung und Erprobung anwendungsorientierter Demonstratoren und sozio-technischer Lösungen sowie dem Transfer und der Skalierung der Ergebnisse aus dem Innovationsraum. Das Ziel der Maßnahme liegt darin, exzellente und dauerhafte Forschungsinfrastruktur zur Erschließung neuer oder zur Neuausrichtung bestehender Forschungsthemen in einem Innovationsraum aufzubauen. Bei der Förderrichtlinie liegt ein besonderer Fokus auf den im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) identifizierten prioritären Schlüsseltechnologien und damit verbundenen technologischen Innovationen in strategischen Forschungsfeldern. Die Hightech Agenda Deutschland verfolgt bei den Technologien für klimaneutrale Mobilität u.a. das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu machen, die Technologieführerschaft im bodengebundenen Verkehr, in der Luftfahrt und Schifffahrt zu stärken und zum Innovationsführer bei der Vermarktung und Nutzung neuer Mobilitätstechnologien werden.
Mit der Maßnahme sollen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden, die einen Startimpuls für langfristige Vernetzungen und Kooperationen von HAW mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur Stärkung der technologischen Souveränität, Resilienz und nachhaltigen Wirtschaftsweise darstellen. Neben technologischen Fragestellungen sollen dabei auch der verantwortungsvolle Einsatz der Technologie sowie die ökologische und soziale Dimension der zu erforschenden Technologien Berücksichtigung finden.
Die Vorhaben sollen sich in drei Phasen gliedern: eine Aufbauphase, eine Forschungs- und Entwicklungsphase und eine Skalierungsphase.
Wer fördert?
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind HAW in staatlicher Trägerschaft, einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts, sowie staatlich anerkannte HAW, die überwiegend staatlich refinanziert werden. Der OpenSpace kann nur an einem Standort der antragstellenden Hochschule entstehen.
Verbundprojekte mehrerer Hochschulen sind grundsätzlich nicht vorgesehen; in besonders begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn Interdisziplinarität nur im Verbund erreicht werden kann, können Verbundprojekte zugelassen werden.
Wie (viel) wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind die im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung festgestellten Kosten.
Zusätzlich zu den BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben wird eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die maximale Zuwendung beträgt zwei Millionen Euro (inklusive Projektpauschale). Maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale) sind für die Investitionen des Innovationsraums (OpenSpace) vorzusehen.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist für die förmlichen Förderanträge (einstufiges Verfahren): 3. August 2026
Laufzeit
Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate.