Was wird gefördert?
Im Zentrum des Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) steht die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den unterstützten Innovationsprojekten steht die Neuartigkeit der Problemlösung im Vordergrund. Der Einsatz neuer Technologien ist dafür ein mögliches aber nicht zwingend erforderliches Mittel.
Es werden zwei frei wählbare Projektformen gefördert: Machbarkeitsprojekte und Marktreifeprojekte.
Mit dem 7. Call werden gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen gefördert.
Gesucht werden insbesondere Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden.
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten KMU, gemeinnützigen KMU oder Neugründungen. Die Unternehmen können Forschungseinrichtungen als antragsberechtigte Partner in ihre Kooperationsprojekte einbeziehen.
Unternehmerische Kooperation ist ein Kriterium der des Innovationsprogramms. Begrüßt werden beispielsweise gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen.
Wie (viel) wird gefördert?
Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren.
Es gelten folgende Fördersätze für Machbarkeitsprojekte (Marktreifeprojekte)
Kleinstunternehmen: 70 % (55 %)
Kleine Unternehmen: 65 % (50 %)
Mittlere Unternehmen: 60 % (45%)
Gemeinnützige Unternehmen: 75 % (60 %)
Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen): 100 % (100 %)
Die Bemessungsgrenze der Projektkosten für Kooperationsprojekte liegt für Machbarkeitsprojekte bei max. 150.000 € und für Marktreifeprojekte bei max. 600.000 € als Gesamtprojektkosten über alle Kooperationspartner.
Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für die Zuwendung bei 180.000 €.
Welche Fristen gibt es?
Deadline zum Einreichen der Teilnahmeanträge: 20.08.2026 um 15:00 Uhr
Laufzeit
Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Projekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate)
Marktreifeprojekte: Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt.erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate)