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Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Das Programm zielt darauf ab, Produktinnovationen und neue Hafentechnologien einzuführen und im Markt zu etablieren, die digitale Infrastruktur zu verbessern, die stärkere Nutzung der IT in den Häfen und den Logistikketten voranzutreiben sowie IT Systeme und IT-Sicherheit weiterzuentwickeln. Im Kontext innovativer Hafentechnologien sollen neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert werden.

Der vorliegende Aufruf bezieht sich auf die Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Durchführbarkeitsstudien, die dazu beitragen, den Güterumschlag, die Abfertigung von Passagieren in den Häfen und den Zu- und Ablaufverkehr zu optimieren, Umschlagleistungen der Hafenterminals zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu verbessern oder Staus und Engpässe auf und zwischen den Hafenterminals und an den Hafenstandorten zu vermeiden.

Weitere verfolgbare Ziele von Förderprojekten könnten sein, die Logistikketten und die Vernetzung von Produktion und Logistik zu optimieren, Produktinnovationen und neue Hafentechnologien einzuführen und zu verbreiten, die digitale Infrastruktur zu verbessern, die stärkere Nutzung der IT in den Häfen und den Logistikketten voranzutreiben sowie die IT Systeme und IT-Sicherheit weiterzuentwickeln.

Außerdem müssen die Förderprojekte einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte zuzuordnen sein.

a) Technische Innovationen zur Optimierung des Güterumschlags und für die Abfertigung von Passagieren.

b) Optimierung der Lagerhaltung.

c) Innovative und informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen.

d) Informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0).

e) Verbesserung der IT-Sicherheit.

f) Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion.

g)Technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung

Wer fördert?

Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Anstalten öffentlichen Rechts, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen, Ingenieurbüros sowie Konsortien/Verbünde der vorgenannten Einheiten, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderrichtlinie richtet sich vorrangig an Unternehmen der Hafenwirtschaft in Verbindung mit industriellen Entwicklungspartnern und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

Wie (viel) wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendungen hängt von der Art des Vorhabens sowie der Organisation ab.

Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung können individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

Welche Fristen gibt es?

Einreichfrist für Projektskizzen: 23. März 2026

Laufzeit

Für die Projekte wird eine maximale Laufzeit von vier Jahren festgelegt.

Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2026 (verlängert)

zur Förderung

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

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