Was wird gefördert?
Um internationale Orte der Innovation zu schaffen, sollen Forschende in europäischer Zusammenarbeit Herausforderungen internationaler Wertschöpfung identifizieren, Lösungen kollaborativ entwickeln und technologische Souveränität stärken.
Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie besteht darin, gemeinsam konzeptionelle Fragestellungen der internationalen Wertschöpfung zu lösen, neue Wege zur Innovationsfähigkeit zu erschließen und Herausforderungen der technologischen Souveränität zu reflektieren.
Die Bekanntmachung legt den Schwerpunkt auf wissenschaftlich-analytische Fragestellungen zu Zukunftsperspektiven und Herausforderungen internationaler Wertschöpfung. Die Projekte sollen an Konzepte und Technologien der Industrie 4.0 anknüpfen und Wertschöpfung untersuchen, die über Unternehmens- und Landesgrenzen digital organisiert werden wird. Ideen zu den Zukunftsperspektiven der Industrie 4.0 kombiniert zum Beispiel mit innovativer künstlicher Intelligenz oder neuartigen Geschäftsmodellen bieten Möglichkeiten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gesellschaftliche Herausforderungen ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig anzugehen.
Die Bekanntmachung zielt weiters darauf ab, den Kontakt und die Kooperation in der Forschung über Landesgrenzen hinweg zu stärken und eine Basis für gemeinsame Forschung, Reflexion und Diskurs zu schaffen. Die so entstehenden in Deutschland angesiedelten internationalen Orte der Innovation bilden den Kern der wissenschaftlich-konzeptionell angeleiteten Verbundprojekte.
Der grenzüberschreitende Wertschöpfungsraum, in dem Schlüsseltechnologien entwickelt, eingesetzt und miteinander verbunden werden, soll in den Blick genommen werden, um die Basis für neue sozio-technische Innovationen und technologische Souveränität zu schaffen.
Der internationale Dialog soll sich auf ganzheitliche Lösungsansätze für Fragen der internationalen Wertschöpfung und der technologischen Souveränität aus der Sicht verschiedener Forschungsfelder beziehen.
Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wer wird gefördert?
staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Informatik, Ingenieurwissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie weiterer Disziplinen, die ihren wissenschaftlichen Beitrag zum Thema "internationale Orte der Innovation" überzeugend darstellen.
Die Verbundprojekte sollen aus 2 bis 3 in Deutschland ansässigen wissenschaftlichen Einrichtungen (Institute, Lehrstühle etc.) in Kooperation mit einer im Ausland ansässigen Person aufgebaut werden
Wie (viel) wird gefördert?
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen: bis zu 100 %. Zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Die Fördersumme (Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 500.000 € begrenzt.
Welche Fristen gibt es?
-Einreichungsstichtage für Projektskizzen:
- 15. Juli 2026
- 15. Januar 2027
- 15. Juli 2027
Laufzeit
Die Projekte sind auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt, davon müssen mindestens zwölf Monate den Gastaufenthalt der nicht aus Deutschland stammenden Person beinhalten.