Was wird gefördert?
Diese Projektausschreibung richtet sich an FuE-Projekte in allen Technologie- und Anwendungsbereichen mit marktreifen Lösungen für Produkte, technologiebasierte Dienstleistungen oder Verfahren, die ein hohes Marktpotenzial für Deutschland, Israel und Europa haben. Erfolgreiche Anträge erhalten ein Eureka-Label.
Deutsche Antragsteller müssen durch ein FuE betreibendes Unternehmen in Zusammenarbeit mit einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung (Universität, Fraunhofer-Institut, Forschungszentrum, etc.) vertreten sein, um den Technologietransfer bis zum Projektabschluss zu ermöglichen.
Bei dem israelischen Antragsteller muss es sich um ein FuE betreibendes Unternehmen handeln, das in der Lage ist, nach Abschluss des Projekts auf der Grundlage des entwickelten oder übertragenen geistigen Eigentums künftige Einnahmen zu erzielen. Der Industriepartner muss technologisch und wissenschaftlich von einer israelischen Forschungseinrichtung (Universität, Forschungszentrum usw.) begleitet sein.
Der Technology Readiness Level (TRL) des vorgeschlagenen Projekts sollte im Bereich von TRL 2 bis TRL 5 liegen, wobei TRL 5 der höchste TRL ist, der am Ende des Projekts voraussichtlich erreicht sein wird. Das Projekt sollte einen offensichtlichen Vorteil und Mehrwert aufweisen, der sich aus der Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern aus den beiden Ländern ergibt (z. B. erweiterte Wissensbasis, kommerzielle Vorteile, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche usw.).
Das Projekt sollte den Beitrag der Teilnehmer aus beiden Ländern nachweisen.
Bewertet werden die Projekte nach den Kriterien Wirkung, Exzellenz, Qualität und Effizienz der Umsetzung, Gesamtwahrnehmung.
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer wird gefördert?
Für Detuschland: Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten (oder Konsortien solcher Unternehmen), die FuE zur Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer technologischen Dienstleistung - auch in Kooperation mit einer Forschungseinrichtung/Universität - durchführen.
Wie (viel) wird gefördert?
Bedingter Zuschuss in Höhe von 60 % der Projektkosten, wobei folgende Höchstgrenzen gelten:
- Unternehmen: bis zu 560.000 € pro Teilprojekt
- Forschungseinrichtungen: bis zu 280.000 € pro Teilprojekt
Welche Fristen gibt es?
Einreichtungsfrist: 21. Juli 2026
Laufzeit
Erwarteter Projektbeginn: Frühling 2026