Was wird gefördert?
Unterstützt wird die Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland, konkret in
- Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge,
- Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung,
- Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft,
- Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.
Wer fördert?
KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,
- Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln,
- Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
- Gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller
Wie (viel) wird gefördert?
Förderkredit ab 2,05% effektiver Jahreszins für grüne Verkehrsprojekte in Ihrem Unternehmen und im öffentlichen Raum als Standardvariante
(Kredit Nr. 268): i.d.R. bis zu 50 Millionen € Kredit pro Vorhaben als Individualvariante (Kredit Nr. 269): individuell ab 25 Millionen € pro Vorhabenbis zu 100% Ihrer Investitionskosten
Welche Fristen gibt es?
laufend
Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr,
bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.