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IPCEI Künstliche Intelligenz (Interessenbekundungsverfahren)

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie basiert auf einem speziellen europäischen Beihilfeinstrument, dem Important Project of Common European Interest (IPCEI), das europäische Integration der nationalen Vorhaben voraus­setzt und umfassenden Mehrwert für die gesamte EU generieren soll. Konkret werden mit dieser Förderrichtlinie hochinnovative und anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich KI-Technologien der nächsten Generation gefördert.

Der Aufruf zielt insbesondere auf Konsortialvorhaben für „assoziierte Partner“ zur weiteren Ergänzung der Teilnehmenden, die sich im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens ab dem 5. Dezember 2025 gemeldet hatten.

Das IPCEI-AI, das Deutschland koordiniert, ist eine Flaggschiff-Maßnahme der „Hightech Agenda Deutschland“ der Bundesregierung. Gefördert werden daher anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte Technologien für die klimaneutrale Mobilität wie das autonome Fahren. Ziel ist die Schaffung eines umfassenden KI-Ökosystems offener und interoperabler Technologien sowie KI-Modelle, die als Grundlage für eine Vielzahl unterschiedlicher, hochspezifischer KI-Anwendungen dienen können.

Die konkreten Förderziele des IPCEI-AI sind im Einzelnen:

a) Forschung und Entwicklung an Trainingstechnologien für föderierte KI-Modelle der nächsten Generation;

b) Verbesserung der Verfügbarkeit hochwertiger und strukturierter Daten insbesondere aus der Industrie unter Einhaltung der europäischen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften;

c) Entwicklung von Open-Source-Komponenten und Aufbau von Open-Source-Communities, die den Betrieb verstetigen;

d) Entwicklung und Bereitstellung eines Ökosystems von KI-Modellen und KI-Diensten, das branchenspezifische Bedürfnisse berücksichtigt und eine schnelle Einführung in allen Wirtschaftssektoren fördert;

e) Entwicklung energieeffizienter KI-Technologien, die die Effektivität der Stromnutzung von Data Centers bei Training und Inferenz von KI-Modellen verbessern;

f) Realisierung von Demonstratoren oder Pilotanlagen;

g) Etablierung neuer, innovativer KI-Services für eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit;

h) Aufbau und Verbreitung von Kompetenzen, Technologien und Nutzungsszenarien im Bereich Künstliche Intelligenz beispielsweise durch Fort- und Weiterbildung, Veranstaltungen, Tagungen und Veröffentlichungen, über den Kreis der geförderten Unternehmen hinaus.

Wer fördert?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sein.

Als assoziierte Partner kommen zusätzlich auch staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse in Frage.

Wie (viel) wird gefördert?

Eine Einzelförderung ist je Unternehmen und Vorhaben grundsätzlich auf 25 Prozent begrenzt, kann aber bei weiteren zutreffenden Faktoren (KMU, grenzüberschreitend tätig, Zusammenarbeit, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Veröffentlichungen, Nutzung von Open-Source-Software) auf 60 Prozent erhöht werden.

Die Förderung ist auf maximal 25 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt.

Welche Fristen gibt es?

Die Bewertung erfolgt initial zum 21. August 2026 sowie in der Folge zu den Stichtagen 31. Oktober und 30. April.

Laufzeit

Die Laufzeit der Vorhaben soll in der Regel 36 Monate nicht überschreiten.

Zur Förderung

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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