KMU-Fonds

Internationale Förderung

Was wird gefördert?

Der KMU-Fonds bietet verschiedene Gutscheine, mit denen die Erstattung für verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum beantragt werden kann. Dazu gehören Anmeldungen von Marken, Designs, Patenten und Pflanzensorten sowie IP Scan-Dienstleistungen.

Wer fördert?

EUIPO im Auftrag der Europäischen Kommission

Wer wird gefördert?

Kleine und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union und der Ukraine. Der Antrag kann von einem Unternehmensinhaber, Angestellten oder einen entsprechend bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden.

Wie (viel) wird gefördert?

Der KMU-Fonds bietet verschiedene Gutscheine, mit denen die Erstattung für verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum beantragt werden kann. Für Deutschland sind die Leistungen in folgender Höhe verfügbar:

  • Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan): bis 1.620 €
  • Zur Verwendung für förderfähige Marken- und Designgebühren: 700 €
  • Zur Verwendung für förderfähige Nationale Patentgebühren und Stand der Technik Recherche: 1.000 €
  • Europäische Patente und Rechtskosten: 2.500 €
  • Gemeinschaftlicher Sortenschutz: 1.500 €

Welche Fristen gibt es?

Beantragungsfrist: 04. Dezember 2026
Die Mittel des KMU-Fonds 2026 sind begrenzt. Sind die Mittel erschöpft, endet der Antragszeitraum vorzeitig.
Die Gutscheine müssen innerhalb der folgenden Fristen ab dem Tag des Erhalts der Finanzhilfe aktiviert werden:

  • IP Scan & IP Scan Enforcement (Gutschein 1): 6 Monate
  • Marken und Designs (Geschmacksmuster) (Gutschein 2): 1 Monat*
  • Patente (Gutschein 3): 1 Monat*
  • Gemeinschaftlicher Sortenschutz (Gutschein 4): 1 Monat*

*Verlängerung um 1 Monat möglich

Laufzeit

Je nach Leistung gilt folgender „Umsetzungszeitraum“:

  • 6 Monate bei Gutscheinen für Marken und Geschmacksmuster.
  • 6 Monate für Patentgutscheine
  • 12 Monate für Gutscheine für gemeinschaftliche Pflanzensorten

Der Gutschein für Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scans) hat keine „Umsetzungsfrist“, da er vollständig in Anspruch genommen wird, sobald die erste Erstattung beantragt wird.

zur Förderung

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

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