Was wird gefördert?
Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme sollen sich KMU im Markt für IKT etablieren und wettbewerbsfähiger werden. Es sollen KMU unterstützt werden, die auf dem Gebiet der IKT tätig bzw. ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von IKT erweitern und stärken wollen.
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch im Technologiebereich Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS) haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind.
Bei datengetriebenen Ansätzen ist eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht als wesentliche Voraussetzung anzusehen.
Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wer wird gefördert?
In erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Verbände und Vereine sowie
- sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und
- Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen
Wie (viel) wird gefördert?
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100% gefördert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken ist eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20% möglich.
Welche Fristen gibt es?
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.
Wiedervorlagen sind möglich! Geänderte Abschnitte sind dabei kenntlich zu machen.
Laufzeit
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027