Was wird gefördert?
Die Förderung zielt auf risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben ab, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ .
Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z.B. in der Kommune.
Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wer wird gefördert?
- Einzelvorhaben eines KMU
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.
Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden.
Wie (viel) wird gefördert?
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu 100 % gefördert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken ist eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % möglich.
Welche Fristen gibt es?
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Laufzeit
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027