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Leistungsfähige und energieeffiziente KI-Prozessorsysteme (Kolibri)

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Ziel von „Kolibri“ ist es, leistungsfähige, energieeffiziente und vertrauenswürdige Prozessorsysteme für KI-Anwendungen in Deutschland zu entwickeln. Der Fokus liegt dabei auf Edge-Anwendungen der deutschen und europäischen Schlüsselindustrien wie beispielsweise Automotive, industrielle Automatisierung, Robotik, Medizintechnik oder Verteidigung, um einen effektiven Transfer in die Anwendung zu ermöglichen.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für vorwettbewerbliche und ambitionierte Verbundvorhaben zwischen Industrie und Wissenschaft, die auf die Entwicklung hochperformanter Prozessoren und ganzer Prozessorsysteme für konkrete KI-Anwendungen abzielen und den jeweiligen Stand der Technik deutlich übertreffen.

Die Vorhaben müssen anwendungsgetrieben sein. Die innovativen Prozessorlösungen müssen den konkreten Bedarf von mindestens einer KI-Zielanwendung adressieren und den Stand der Technik quantifizierbar übertreffen, beispielsweise im Hinblick auf Leistungsfähigkeit, Energieeffizienz, Chipfläche oder Funktionalität in der Zielanwendung. Idealerweise sollte die Prozessorlösung für weitere KI-Anwendungen nutzbar und dank Skalierbarkeit flexibel anpassbar sein.

Wer fördert?

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Wer wird gefördert?

staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Industrie zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben).

Wie (viel) wird gefördert?

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen: max. 50 % (KMU 60 %) der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen: max. 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten zzgl. einer Projektpauschale in Höhe von 20 %.

Welche Fristen gibt es?

Einreichungsfrist für Projektskizzen: 23. März 2026

Laufzeit

Vorhaben sollen für bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in zwei Phasen, konzipiert werden.

zur Förderung

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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