Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem zweiten Aufruf des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima ("LuFo Klima VII- 1") Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Gesamtsystem Luftfahrzeug. Dabei geht es im Kern um Technologien, durch die unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beste Ausnutzung von Energieträgern realisiert wird.
Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm umfasst zehn verschiedene Handlungsfelder sowie vier verschiedene Arten der Forschung.
Gefördert werden demnach Forschungen in den Bereichen
- Antriebe,
- Struktur & Bauweisen,
- Flugzeugsysteme (hierzu zählen u.a.: Innovative digitale Informations-, Kommunikations- und Managementsysteme und Effiziente Frachtsysteme),
- Kabine und Fracht,
- Flugphysik,
- Flugführung (hierzu zählen u.a.: Komplexe Technologien zur Flugplanung und Flugdurchführung, Sichere, robuste und energieeffiziente Navigation und Verkehrsführung bei allen Flug- und Wetterbedingungen, Leistungsfähige und vernetzte Assistenz-, Kommunikations- und Informationssysteme zur Effizienzsteigerung im Cockpit, Technologieentwicklungen zur Ermöglichung des sicheren autonomen Betriebes von UAM und UAS und Technologien zur Drohnendetektion und -abwehr)
- Hubschrauber,
- Innovative Air Mobility and Services,
- Wartung, Reperatur, Überholung
- Digitalisierung (hierzu zählen u.a.: Automatisierte Flugsteuerungen, Nachvollziehbare KI-Methoden und Digitale Zwillinge der Systeme und des Gesamtsystems für alle Phasen des Produktlebenszyklus)
Weiterführende Informationen zu den Handlungsfeldern finden Sie im Bereich Forschung der Website des Luftfahrtforschungsprogramms.Diesen Handlungsfeldern muss eine der vier Forschungskategorien zugeordnet werden:
- Experimentelle Entwicklung
- Industrielle Forschung - KMU
- Industrielle Forschung
- Disruptive Technologien klimaneutrae Luftfahrt
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, inklusive KMU und Start-Ups
Wissenschaftliche Einrichtungen
Großforschungseinrichtungen
Wie (viel) wird gefördert?
Für experimentelle Entwicklung: maximal 25 % der förderfähigen Kosten. Anhebung um 10 % bei mittleren Unternehmen und um 15 % bei kleinen Unternehmen möglich. Deckelung pro Verbund bei maximal 15 000 000 €.
Für industrielle Forschung: maximal 50 % der förderfähigen Kosten. Anhebung um 10% bei mittleren Unternehmen und um 15 % bei kleinen Unternehmen möglich. Deckelung pro Verbund bei maximal 15 000 000 €.
Für „Industrielle Forschung - KMU“: pro KMU-Partner maximal 750 000 € und pro Wissenschaftseinrichtung 1 200 000 €.
Für „Disruptive Technologien klimaneutrale Luftfahrt“: pro Institut einer antragberechtigten Wissenschaftseinrichtung maximal 600 000 €.
Für Grundlagenforschung: maximal 100 % der förderfähigen Kosten.
Für „Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung“: maximal 100 % der förderfähigen Kosten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt (Skizzeneinreichung + frömlicher Antrag).
Welche Fristen gibt es?
Frist für die Skizzeneinreichung: 24. Juni 2026 um 12:00
Laufzeit
Geltungsdauer der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027