Was wird gefördert?
Mit dieser Richtlinie zielt das BMBF darauf ab, im Rheinischen Revier zukunftsfähige Innovationsfelder auf- und auszubauen. Durch unternehmerische Innovationen, aber ebenso durch Innovationen in der öffentlichen Verwaltung oder in gesellschaftlichen Bereichen. Gefördert werde Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rheinischen Revier, die neue Innovationsdynamiken anzustoßen und zum Gelingen der erforderlichen tiefgreifenden Transformationsprozesse im Rheinischen Braunkohlerevier beitragen sollen.
Es werden Innovationsverbünde im Rheinischen Revier gefördert, die ein selbst gewähltes, klar umrissenes Forschungs- und Innovationsthema bearbeiten. Auch die Erstellung des Umsetzungskonzepts kann gefördert werden. Die Förderung ist themen- und technologieoffen.
Mobilität wird dabei explizit als ein mögliches Thema genannt, das an die besonderen infrastrukturellen, kulturellen oder natürlichen Voraussetzungen im Revier anknüpfen oder regionale Herausforderungen adressieren kann.
Wer fördert?
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbundprojekte mit mindestens einem Partner aus der Wissenschaft (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und einem Unternehmen sowie bei Bedarf weiteren Partnern aus Gesellschaft oder Verwaltung.
Wie (viel) wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen: eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Für die Konzepterstellung können bis zu drei der Verbundpartner eine Förderung von insgesamt höchstens 200.000 € mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten zur Ausarbeitung eines Konzepts beantragen. Dieses Vorhaben kann mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten gefördert werden.
Welche Fristen gibt es?
Laufend während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (derzeit 30. Juni 2027)
Laufzeit
Die Laufzeit der Förderung einer Konzepterstellung darf nicht mehr als zwölf Monaten betragen.
Zur Umsetzung des Konzepts ist eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren vorgesehen.
Im Anschluss an die Förderung der Umsetzung kann einmalig eine Verlängerung der Umsetzung mit einer weiteren Laufzeit von drei bis fünf Jahren gefördert werden.