Messeprogramm Young Innovators

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt. Darunter fallen etwa

  • die SMM in Hamburg (01.09.26 - 04.09.26),
  • die Automechanika in Frankfurt/Main (08.09.26 - 12.09.26),
  • die Hannover Messe (05.04.27 - 09.04.27) und
  • die SENSOR+TEST in Nürnberg (11.05.27 - 13.05.27).

Wer fördert?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind rechtlich selbstständige kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme) mit Sitz in Deutschland, die jünger als zehn Jahre alt sind.

Wie (viel) wird gefördert?

Bei den ersten zwei Teilnahmen 60 % der Kosten für Standmiete und Standbau; ab der dritten Beteiligung: 50 % der Kosten für Standmiete und Standbau; maximale Gesamtsumme pro Aussteller und Messe: 7.500 €.

Welche Fristen gibt es?

Spätestens acht Wochen vor Messebeginn: Anmeldung beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe. Anschließend Bewilligungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Laufzeit

Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2028

Zur Förderung

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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