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„mFUND“ Förderung „kleiner Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien“

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ sind die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMDV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwertungsoptionen.

Projektskizzen können in den folgenden Kategorien eingereicht werden

  • Kategorie A umfasst kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV.
  • Kategorie B richtet sich an Vorhaben, die zusätzlich zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen beitragen.
  • Kategorie C richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich dem mFUND Jahresthema 2025 „Mobilität ohne Grenzen: Gemeinsame Dateninnovationen in Europa“ widmen. Gesucht werden datenbezogene Vorhaben, die sich mit innovativen Anwendungen, Produkten und Verfahren befassen.
  • Kategorie D richtet sich an Vorhaben, die sich zusätzlich mit der Digitalisierung des Bauwesens in der Mobilität befassen, zum Beispiel im Kontext BIM oder Digitale Zwillinge.

Wer fördert?

Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

Wer wird gefördert?

Berechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausschließlich projektbezogene Neugründungen sind nicht antragsberechtigt. Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen. Projektvorschläge von Startups beziehungsweise Konsortien, die mindestens ein Startup umfassen, werden prioritär berücksichtigt.

Wie (viel) wird gefördert?

maximale Verbundförderung: 200.000 €

Bei AZK (Zuwendung auf Kostenbasis; ausschließlich Akteuren der gewerblichen Wirtschaft sowie für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. vorbehalten):

  • für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent
  • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent
  • für große Unternehmen2 bis zu 50 Prozent;
  • für Institute der Helmholtz-Gesellschaft sowie Institute der Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. bis zu 70 Prozent

Bei AZA (Zuwendung auf Ausgabenbasis): bis zu 90 Prozent.

Für staatlich anerkannte Hochschulen kann bei entsprechender Begründung eine Vollfinanzierung gewährt werden.

Welche Fristen gibt es?

Frist für Projektskizzen: 31. Dezember 2025

Laufzeit

maximale Projektlaufzeit: 18 Monaten
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2029

Weiterführende Informationen / Links

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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