Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für Entwicklungsleistungen zur Konzeption, prototypischen Umsetzung oder Weiterentwicklung digitaler Produkte, die nachweislich für den Einsatz am Markt bestimmt sind.
Förderfähig sind ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:
a) Künstliche Intelligenz,
b) Algorithmen des maschinellen Lernens,
c) Data-Mining-Verfahren,
d) Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder
e) AR- oder VR-Technologien
Wer fördert?
Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE)
Wer wird gefördert?
Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Wie (viel) wird gefördert?
Zuschuss einheitlich 50 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 €.
Bagatellgrenze: 4.000 €
Welche Fristen gibt es?
fortlaufend
Laufzeit
Der Durchführungszeitraum zur Umsetzung des Vorhabens beträgt wahlweise:
a) 3 Monate,
b) 6 Monate,
c) 9 Monate oder
d) 12 Monate.