Was wird gefördert?
Zur Strukturstärkung des Rheinischen Reviers hat das Land NRW in Zusammenarbeit mit dem VRR und Go.Rheinland ein Förderprogramm für den Ausbau von Mobilstationen aufgesetzt. Die Beratung und Vorprüfung erfolgt durch die beiden Zweckverbände VRR und Go.Rheinland, Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln. Zu den Fördertatbeständen zählen neben den allgemeinen Elementen einer Mobilstation (z. B. Stele, Wegweisung, Fahrgastinformationssystem) jegliche Infrastruktur und technische Ausstattungsgegenstände wie bspw. P+R-Anlagen, Smart Locker oder WLAN. Zudem ist auch eine Förderung von Mobilstationen in Quartieren ausdrücklich möglich.
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinisches Revier
- juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der Gemeinden und Gemeindeverbände befinden
- rechtlich selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie sich zu 100 Prozent in der Trägerschaft des Landes befindet
- sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient
Die Antragseinreichung von Antragsberechtigten, die keine Gemeinden oder Gemeindeverbände sind, muss im Einvernehmen mit der Belegenheitskommune erfolgen. Eine interkommunale oder kreisweite Zusammenarbeit ist möglich.
Wie (viel) wird gefördert?
Für das Programm stehen insgesamt 30 Mio. Euro für Kommunen im Rheinischen Revier (VRR-Gebiet: Stadt Mönchengladbach und Rhein-Kreis Neuss) zur Verfügung.
Welche Fristen gibt es?
Antragsfrist: 30.06.2026
Laufzeit
Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.