Was wird gefördert?
Ziel des Förderungprogramms ist die Modernisierung von Binnenschiffen im Bereich des Güterverkehrs insbesondere durch Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen.
Dazu zählen
- Systeme zum automatisierten beziehungsweise (teil-)autonomen Fahren,
- Kollisionswarnsysteme,
- Schleusenmanagementsysteme,
- Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren,
- Brückenanfahrwarnsysteme und
- Bahnführungssysteme
Wer fördert?
Bundesminisertium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)
Wer wird gefördert?
Unternehmen (natürliche oder juristische Person) in Privatrechtsform mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, das Eigentümer eines in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs ist oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens wird, welches gewerblich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird.
Wie (viel) wird gefördert?
Für Fördermaßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen beträgt die Zuwendung für große Unternehmen bis zu 60%, für mittlere Unternehmen bis zu 70% und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Welche Fristen gibt es?
laufend
Laufzeit
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31.12.2026