Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmenpakete, die auf kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen basieren. Die Maßnahmen müssen die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität und/oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung beinhalten.
Dazu zählen Maßnahmen zur Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen wie die Bereitstellung, Umbau, Erweiterung oder digitale Vernetzung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilstationen oder von Abstellanlagen, für Zweiräder, Lastenfahrräder und Verleihsysteme, der Umbau von Parkplätzen zu Gunsten der Sicherheit und digitale Vernetzung in Verbindung mit einem nachhaltigen Parkraum- oder Stellplatzmanagement, autonom fahrende, fahrerlose Fahrzeuge für On-Demand-Angebote zur Neuordnung des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadt-Umland-Verkehr oder Zweiräder für Verleihangebote, wenn diese in den örtlich gültigen ÖPNV-Tarif eingebunden sind und es ein solches Angebot nicht bereits im vorgesehenen Betriebsgebiet gibt. Als Zweirad im Sinne dieser Richtlinie gelten Fahrräder und Lastenräder mit zwei und mehr als zwei Rädern jeweils auch elektrisch unterstützt sowie E-Tretroller etc.
Außerdem sind u.a. folgende Maßnahmen der digitalen Vernetzung, Integration und Steuerung förderfähig, die durch optimierte Nutzung von Infrastruktur und Angeboten zur sicheren, nachhaltigen und vernetzten Mobilität beitragen:
- einmalige Aufwendungen für Sensorik und technische Einrichtungen, die der Vernetzung von Mobilitätsangeboten sowie der effizienteren Nutzung von Infrastrukturen dienen, unter anderem Installation von Parkraumdetektion zur Umsetzung von Parkleitsystemen und nahtlosen Mobilitätsangeboten, sowie damit einhergehende digitale Anwendungen zur optimierten Flächennutzung,
- Maßnahmen des kommunalen Datenmanagements zur Stärkung der Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten, einschließlich der Erzeugung sowie der diskriminierungsfreien Bereitstellung von Mobilitätsdaten über Landeshintergrundsysteme,
- Implementierung von Leit- und Priorisierungssystemen für ÖPNV- und Einsatzfahrzeuge sowie verbesserte Bedarfsanmeldungen von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden oder Maßnahmen des Verkehrsmanagements zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes.
Dazu kommen Lösungen, die zur beschleunigten Anwendung von autonom fahrenden, fahrerlosen Transport- oder Liefersystemen beitragen.
Ein Maßnahmenpaket besteht dafür aus mindestens zwei Maßnahmen aus den nachfolgenden Punkten 1 bis 3. Zusätzlich können optional aus Punkt 4 flankierende Maßnahmen und/oder nichtinvestive Maßnahmen gefördert werden.
- Neugestaltung und Umverteilung der für Mobilität und Logistik genutzten Flächen und Infrastruktur zu Gunsten sicherer, nachhaltiger und vernetzter Mobilitätslösungen
- Nahtlose und optimierte Wege durch digitale Vernetzung, Integration und Steuerung
- Beitrag zur flächendeckenden oder beschleunigten Umsetzung und Nutzung von innovativen nachhaltigen Mobilitätslösungen
- Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur oder nicht-investive Vorhaben
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts (mit Anteilsmehrheit der beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden). Im Verbund mit den Antragsberechtigen auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine, Stiftungen und Kammern.
Wie (viel) wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) sowie Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept: 90%. Die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal zehn Millionen Euro je Gesamtvorhaben betragen. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 200.000 Euro.
Welche Fristen gibt es?
Einreichungsfrist: 31.12.2027, 23:59 Uhr
Laufzeit
Programmlaufzeit 2021-2027