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Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie werden regionale Transformations-Netzwerke und -Hubs weiterentwickelt, um einen Beitrag zur Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilbranche im neuen Förderzeitraum zu leisten. Die Transformations-Netzwerke sollen branchenübergreifende Konzepte zur zukunftsfähigen Ausrichtung regionaler Automobil- und Zulieferindustrien und deren Vernetzung mit regionalen Qualifizierungsinitiativen, entwickeln und begleiten.

Auf Basis der Förderrichtlinie werden Zuwendungen in zwei Modulen vergeben:

1. Modul A zielt auf die Einrichtung beziehungsweise Weiterentwicklung regionaler Transformations-Netzwerke ab.

Hierzu zählen Maßnahmen

  • zum Aufbau bzw. Ausbau bestehender regionaler Transformations-Netzwerke,
  • zur Konzeption und Bestandsaufnahme bzw. zum Strategieerstprozess,
  • zur Fortschreibung, Verstetigung und Sicherung der Nachhaltigkeit,
  • zur Umsetzung von Bottom-up-Prozessen zur Entwicklung einer Wertschöpfungs-, Beschäftigungs- und Innovationsbasis,
  • zur stärkeren Vernetzung und Kooperation der Akteurinnen und Akteure der Automobil- und Zulieferindustrie,
  • zum Wissenstransfer und zur Einführung in Innovationsprozesse,
  • zur Erschließung neuer Geschäftsfelder sowie
  • zum Qualifizieren.

2. Modul B zielt auf den Aufbau, die Weiterentwicklung sowie den Betrieb thematisch-orientierter Transformations-Hubs ab.

Themenschwerpunkte, nach denen sich die Transformations-Hubs ausrichten können, sind unter anderem:

  • Digitale Mobilitätskonzepte (umfasst unter anderem autonomes Fahren, Lademanagement, Standardisierte Mobilitätsdienste)
  • Digitale Geschäftsmodelle
  • Software-Engineering einschließlich Cybersecurity und KI
  • Intelligente Robotik und Assistenzsysteme in der Fertigung

Konkret sollen die Transformations-Hubs

  • Wissen über aktuelle innovative und wirtschaftliche Trends sowie Ergebnisse aus FuE mit hoher Relevanz für die Zielgruppe aufbereiten, bündeln und verbreiten,
  • zielgruppenspezifischer Transferinstrumente entwickeln,
  • Forschungsbedarfen der KMU aggregieren und
  • ein Konzept zur Verstetigung entwickeln.

Wer fördert?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entweder unmittelbar in die automobile Wertschöpfung integriert oder indirekt betroffen sind (zum Beispiel Anlagenbauer)

Wie (viel) wird gefördert?

Einrichtungen, die auf Ausgabenbasis (AZA) abrechnen, können bis zu 100 % gefördert werden.

Einrichtungen, die auf Kostenbasis (AZK) gefördert werden, müssen eine angemessene Eigenbeteiligung (mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten) erbringen.

Welche Fristen gibt es?

Einreichungsfrist für Vorhabenskizzen im Modul A: 6. März 2026

Einreichungsfrist für Vorhabenskizzen im Modul B: 13. März 2026

Laufzeit

Die Förderung beider Module ist auf maximal drei Jahre, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2029, begrenzt.

zur Förderung

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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