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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie

Förderung in NRW

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie bei sonstigen Maßnahmen zur Behebung von Strukturproblemen.

Dazu zählen unter anderem Vorhaben zur

  • Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz,
  • Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in Binnenhäfen,
  • Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastruktur

Wer fördert?

Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE)

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände,
  • juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen.

Wie (viel) wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 60%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
für den Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Forschungsinfrastruktur wirtschaftlich genutzt wird, und bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Forschungsinfrastruktur nichtwirtschaftlich genutzt wird und die Investition der Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie dient.

Welche Fristen gibt es?

laufend

Laufzeit

Gültigkeit des Runderlass bis 30. Juni 2027

Weiterführende Informationen / Links

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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