Smarte Pendlerparkplätze

Förderung in NRW

Was wird gefördert?

Die Digitalisierung von P+R Anlagen (u.a. durch Stellplatz-Detektionstechnik) soll die Intermodalität zuverlässiger und vorteilhafter machen. Daher werden investive Projekte zur Ausstattung von Park-and-Ride-Anlagen mit Detektions- und Anzeigetechnik mit der Anbindung an eine Datenplattform und zur Attraktivierung der P+R-Anlagen gefördert.  

Zu der Vielzahl an förderfähigen Elementen gehören u. a.:

  • Anbindung der Detektionstechnik und der digitalen, dynamischen Anzeigetafeln mit der für die Datenübermittlung an die Datenplattform notwendigen Software
  • Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Parkticketautomaten, Lesegeräte für E-Tickets im ÖPNV, digitale Kennzeichenerfassungskameras, Schrankenanlagen

Wer fördert?

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)

Wer wird gefördert?

Die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinisches Revier, juristische Personen in der Hand der Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinisches Revier, rechtlich selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen und sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient. Eine interkommunale oder kreisweite Zusammenarbeit ist möglich.

Wie (viel) wird gefördert?

Bis zu 90 % der anerkannten, zuwendungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben. Im Falle einer Weiterleitung der Zuwendung hat der Letztempfangende grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.

Welche Fristen gibt es?

Fortlaufend bis zum 30.06.2026

Laufzeit

Investive Maßnahmen müssen bis 31.12.2029 abgeschlossen sein.

zur Förderung

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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