Was wird gefördert?
Die Bekanntmachung adressiert kreative Ideen von freien Programmiererinnen und Programmierern in Bezug auf gesellschaftlich relevante Lösungen in der datengetriebenen Welt im Kontext der Themenfelder „Datensicherheit“, „Softwarebausteine für Innovationen“ sowie „Souveräne Software für Endnutzerinnen und Endnutzer“. Diese Ideen sollen in kurzen und schnellen Entwicklungsphasen umgesetzt werden in innovative, datengetriebene Anwendungen beziehungsweise in neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, Teilen sowie Nutzung von Daten, die einen aufgeklärten Umgang mit diesen Daten ermöglichen.
Die Förderung umfasst ausschließlich Vorhaben, deren Ergebnisse als Open-Source-Lösungen verwertet werden und damit insbesondere den Innovationsstandort Deutschland stärken (innovationsunterstützende Dienstleistungen).
Wer fördert?
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Nachwuchsentwickler und -entwicklerinnen mit bereits vorhandenen, aber noch geringen Erfahrungen und Vorarbeiten in Open-Source-Projekten sind ausdrücklich auch antragsberechtigt.
Die Beteiligung von Personen mit Wohnsitz im innereuropäischen Ausland an Teams ist zugelassen, solange sie nicht als Leitung fungieren.
Wie (viel) wird gefördert?
Die Gesamtkosten für sechsmonatige Projekte dürfen bei Einzelpersonen 50.000 € pro Projekt nicht übersteigen, bei Teams liegt die Grenze der Gesamtkosten bei 100.000 €. Bei zehnmonatigen Projekten dürfen die Gesamtkosten für die zweite Förderphase 33.337 € bei Einzelpersonen beziehungsweise 66.674 € bei Teams nicht überschreiten.
Welche Fristen gibt es?
In der ersten Verfahrensstufe können über die Bewerbungsplattform der Begleitforschung jeweils ab zwei Monaten vor Einreichungsstichtag in digitaler Form Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Es sind folgende Einreichungsstichtage vorgesehen:
- 30. November 2026
- 30. November 2027
- 30. November 2028
- 30. November 2029
Laufzeit
Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel sechs Monate. Antragstellerinnen und Antragsteller mit besonders verwertungsstarken Projekten können bei Skizzeneinreichung bereits eine Laufzeit von zehn Monaten beantragen.
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2031