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sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Mit dieser Fördermaßnahme werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gefördert, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung und der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen qualifizieren wollen.

Thematisch zielt das BMBF mit der Fördermaßnahme darauf ab, innovative Lösungen für nachhaltige und resiliente Städte und Regionen zu identifizieren und zu entwickeln.

Resiliente Städte sind unter anderem in Bezug auf ihre Infrastruktur sowie auf ihre Bevölkerung besser gerüstet gegen Extremwetterereignisse oder auch mit zukunftsweisenden Mobilitätssystemen ausgestattet.

Nach Möglichkeit werden neue Lösungsansätze vor Ort beispielsweise in einem Reallabor erprobt und deren potenzielle Nachhaltigkeitswirkung bewertet. Im Fokus stehen Städte und ihre funktional verflochtenen Umlandregionen in Deutschland.

Mögliche Themengebiete sind etwa die Beschleunigung der Mobilitätswende oder Smarte nachhaltige Städte und Umlandregionen sowie die folgenden Querschnittsthemen:

  • Digitalisierung als Nachhaltigkeitstreiber
  • Soziale Innovationen
  • Sozial robuste technische Innovationen, Akzeptanz für Innovationen und Veränderungsprozesse
  • Innovationen in Governance und Regulierung, Standardisierung, Normung und rechtswissenschaftliche Aspekte
  • Neue Finanzierungskonzepte für die sozial-ökologische Transformation
  • Gerechtigkeitsaspekte und Ethik
  • Partizipation und Bürgerbeteiligung
  • Wirkungsforschung und Nachhaltigkeitsbewertung

Wer fördert?

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Anfang ihrer Laufbahn mit Interesse an inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen.

Wie (viel) wird gefördert?

Für nichtwirtschaftliche Froschungsvorhaben an Hochschule und Universitäten: max. 100 % zzgl. einer Projektpauschale in Höhe von 20 %.

Förderfähig sind in der Regel:

  • Personalmittel für in der Regel maximal fünf wissenschaftliche Personalstellen, Projektassistenz (in der Regel maximal eine 50 %-Stelle je Gruppe) und Studentische Hilfskräfte (Obergrenze in der Regel 120.000 € je Gruppe)
  • Auftragsvergaben
  • Sachmittel (zum Beispiel benötigte Mittel für empirische Arbeiten, Mittel für die Durchführung von Workshops, Laborausrüstung, Druckerzeugnisse im kleineren Umfang)
  • Mittel für die Wissenschaftskommunikation
  • Publikationen als Open Access (Obergrenze je Gruppe in der Regel: 15.000 Euro)
  • Coaching- beziehungsweise Fortbildungsmaßnahmen
  • Mittel zur Einbindung von Praxispartnern
  • Dienstreisen und Forschungsaufenthalt

Welche Fristen gibt es?

Einreichungsfrist für Projektskizzen: 29. April 2026 sowie 29. April 2028

Laufzeit

Einreichungsfrist für Projektskizzen: 29. April 2026 sowie 29. April 2028

zur Förderung

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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