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Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

Der Bund verfolgt mit diesem Förderprogramm das Ziel, den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen nachhaltig zu unterstützen.

Das STARK-Bundesprogramm schließt dabei zwei Lücken. Zum einen können laufende Kosten wie beispielsweise Personal, Miete, Büromaterialien gefördert werden. Die STARK-Novelle macht nun eine direkte und investive Unternehmensförderung möglich.

Die förderfähigen Bereiche lassen sich insgesamt in zwölf Kategorien einteilen:

  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. Innovative Ansätze
  12. Transformationstechnologien

Wer fördert?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen. Bei der Förderung von Unternehmen stehen KMU in den Revieren gem. §§ 2, 11 und 12 InvKG im Fokus.

Bei Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (beispielsweise Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, die kommunale Aufgaben übernehmen) ist der dahinterstehende Träger antragsberechtigt.

Wie (viel) wird gefördert?

Je nach Förderkategorie zwischen 30 und 90%. Der maximale förderfähige Anteil für investive Maßnahmen (in Bezug auf das Gesamtinvestitionsvolumen) variiert zwischen 25 und 100%.

Die STARK Förderrichtlinie sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermitteln dem BAFA ein Votum zum Projektantrag

Welche Fristen gibt es?

  • für Kategorien 1-11:
    Gültigkeit der Förderrichtlinie 31.12.2038
  • für Kategorie 12: Transformationstechnologien
    Projektskizzen bis 6.12.2024 (keine Ausschlussfrist)

Bewilligung muss bis zum 31.12.2025 erfolgt sein.
Projektbeginn: 2026
Projektlaufzeit: max. 4 Jahre
spätestes Projektende: 31.12.2030

Laufzeit

Die Zuwendung wird im Regelfall für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren gewährt.

Weiterführende Informationen / Links

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Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

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