Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge nach §§ 1d ff. StVG, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Güterkraftverkehr im öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehören:
- die Beschaffung von Fahrzeugen mit bereits vorhandenen autonomen Fahrfunktionen
- die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter zu autonomen Fahrzeugen umgerüstet wurden
- die nachträgliche Ausrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen
- Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen
Förderfähig sind Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Vorhaben, die zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren beitragen.
Wer fördert?
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften
- ÖPNV-Aufgabenträger
- Kommunale und private Verkehrsunternehmen mit Genehmigung gemäß §§ 2, 9 ff. PBefG
- Rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde
- Antragsteller mit Tätigkeitsbereich gemäß §§ 1 und 2 GüKG mit Sitz in Deutschland
Wie (viel) wird gefördert?
Fördervolumen insgesamt: bis zu 14 Mio. €
Maximale Förderung je Antragsteller:
- bis zu 750.000 Euro bei Anwendung der DAWI-De-minimis-Regelung
- bis zu 300.000 Euro bei Anwendung der allgemeinen De-minimis-Regelung
Voraussetzung: dauerhafter Einsatz der geförderten Fahrzeuge, Zweckbindungszeitraum von 3 Jahren ab Inbetriebnahme.
Welche Fristen gibt es?
Antragsfrist: 15.10.2026
Laufzeit
Keine explizite Programmlaufzeit angegeben; maßgeblich ist der Zweckbindungszeitraum von 3 Jahren ab Inbetriebnahme der geförderten Fahrzeuge.