1. Startseite
  2. AVM in der Praxis
  3. Förderguide
  4. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine „Nac ...

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine „Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen“

Bundesweite Förderung

Was wird gefördert?

In der Regel treten in schnell wachsenden Städten, ihrem Umland und städtischen Regionen Nachhaltigkeitsprobleme geballt auf. Zu den Problemen zählen überforderte Infrastruktursysteme und ökologische Risiken oder das Verkehrs- und Abfallaufkommen.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, lokal angepasste Lösungsstrategien für die nachhaltige Entwicklung in schnell wachsenden Städten und städtischen Regionen, die sowohl zu einer Verbesserung ökologischer Faktoren (Emissionen, Energie- und Ressourceneffizienz etc.) als auch zu einer Erhöhung der Resilienz von Städten führen, zu erarbeiten, zu erproben und Impulse für eine dauerhafte Implementierung der Strategien zu setzen.

Innovative Konzepte zur Minderung der Emissionen im städtischen Raum (z. B. nachhaltige Mobilitätskonzepte, energieeffiziente Heizung bzw. Klimatisierung von Gebäuden) und einer besseren Resilienz der Städte stehen daher im Fokus dieser Ausschreibung. Dabei können die Schwerpunkte der Forschungsarbeiten u.a. bei der integrierten Stadtplanung (z. B. für energie- und ressourceneffizientes Bauen, mitwachsende und resiliente Infrastruktursysteme und nachhaltige Mobilität) oder Verminderung des Treibhausgas- und Schadstoffausstoßes im Verkehr liegen.

Diese Bekanntmachung ist zunächst auf die Zielregionen Südostasien und China beschränkt. Weitere Bekanntmachungen mit anderem regionalen Fokus (Afrika, Latein- und Südamerika) werden folgen. Ziel ist es, in den Partnerländern die Problemlösungskompetenz zu stärken.

Wer fördert?

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Wer wird gefördert?

Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen − insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) − und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände, Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie (viel) wird gefördert?

Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger beträgt max. 100 % für Grundlagenforschung und max. 80 % für industrielle Forschung.

Welche Fristen gibt es?

Laufzeit der Förderrichtlinie: bis zum 30. Juni 2027

Laufzeit

Die Vorhaben sollen nach folgendem Ablauf durchgeführt werden:

1. Vorarbeit für die FuE-Phase
- Anbahnungsphase (Dauer sechs Monate);
- Definitionsphase (Dauer 18 Monate).
2. FuE-Phase (Dauer vier Jahre, Meilensteinbegutachtung nach 24 Monaten)
3. Implementierungsphase (Dauer: zwei Jahre).

zur Förderung

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich:

Portrait David Haberle „Porträtfoto lächelnd mit kurzem, nach hinten gestyltem rötlich-blondem Haar und gepflegtem Bart. Er trägt ein weißes Hemd und ein dunkles Sakko. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt helle, moderne Architektur.“

David Haberle

Netzwerkmanagement

+49 30 207708930