Was wird gefördert?
Die Fördermaßnahme adressiert sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien mit besonders hohem Nutzungspotential (basisorientierte Forschungsprojekte) als auch die integrierenden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung (Technologieallianzen).
In beiden Fällen soll am Ende ein breiter Transfer der IKT-Forschung möglich werden. Dafür soll einerseits durch gemeinschaftliche Entwicklung an Querschnittstechnologien anstelle von parallel bestehende, inkompatible Insellösungen gearbeitet werden. Andereseits zielt das Förderprogramm auf praxisrelevante Vorlaufforschung ab, die von weiteren Marktteilnehmern als konkrete IKT-Werkzeuge umgesetzt werden kann.
Förderbare Anwendungsfeldern sind unter anderem:
- Maschinenbau, Automatisierung
- Softwarebasierte Dienstleistungen
- Mobilität
- Nachhaltigkeit
Wer fördert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
- Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände,
- Bildungsträger,
- Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts
Wie (viel) wird gefördert?
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten finanziert werden.
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind sind bis zu 100 Prozent möglich.
Zusätzlich wird eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben gewährt.
Welche Fristen gibt es?
laufend
Laufzeit
Gültigkeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2027