Was wird gefördert?
Förderfähig sind Vorhaben, die alle oder einzelne der folgenden übergeordneten Zielsetzungen fördern:
- Verbesserung des Mobilitätssystems (bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung, Verbesserung des Mobilitätsangebots)
- Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
- Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.
Dazu zählen:
- Mobilitätskonzepte
- Maßnahmen zur Digitalisierung
- Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln
- Mobilstationen
- Quartiersgaragen
- Mobilitätsmanagement
- Einführung von Sharing-Diensten
- Carsharing-Dienste
- Zweirad-Sharing Dienste
- Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik
- Machbarkeitsstudien
- City-Hubs und Mikro-Depots
- Anbieterübergreifende Paketstation
- Anbieterübergreifende Lade- und Lieferzonen
- Softwarelösungen
- Evaluation von Maßnahmen
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern
- Überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des §§ 5 und 5a ÖPNVG NRW
- Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden
- Private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig ihrer Rechtsform
Wie (viel) wird gefördert?
Grundsätzlich 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen ist auch eine Zuwendung von 100% möglich.
Welche Fristen gibt es?
Einrichtungsfrist: 30. Juni des Jahres
Laufzeit
Förderrichtlinie: 2022-2027