Was wird gefördert?
Förderfähig sind Vorhaben, die alle oder einzelne der folgenden übergeordneten Zielsetzungen fördern:
1. Verbesserung des Mobilitätssystems (bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung, Verbesserung des Mobilitätsangebots)
2. Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
Dazu zählen die folgenden Schwerpunkte:
- Informationstechnologie & Digitalisierung
- Mikromobilität (E-Tretroller, E-Bikes u.a.m.)
- Mobilitätskonzepte & Studien
- Mobilitätsmanagement
- Mobilstationen (Ausstattungselemente)
- Radverkehr
- Sharingsysteme (Carsharing, Leihfahrräder u.a.m.)
- Verkehrssicherheit
- Wirtschaftsverkehr & Citylogistik
Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern
- Überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des §§ 5 und 5a ÖPNVG NRW
- Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden
- Private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig ihrer Rechtsform
Wie (viel) wird gefördert?
Grundsätzlich 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen ist auch eine Zuwendung von 100 % möglich.
Welche Fristen gibt es?
Einrichtungsfrist: 30. Juni des Jahres
Laufzeit
Förderrichtlinie: 2025 - 2030